Die Grundsteuerreform ist in aller Munde und die Erwartungen sind entsprechend hoch. Wenn die Reform endlich in Kraft tritt, werden rund 36 Millionen deutsche Grundstücke betroffen sein. Bis dahin müssen sich die Immobilien-Eigentümer noch gedulden. Doch bereits jetzige Beispielrechnungen lassen erahnen, dass die Reform sehr teuer werden kann.
Bis zum 31. Januar 2023 müssen alle Immobilien-Eigentümer die erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Dies ist wichtig, damit die Behörden alle relevanten Daten zusammentragen können.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Das Geld, das jedes Jahr durch die Steuer eingenommen wird, ist eine wichtige Finanzierungsquelle für öffentliche Einrichtungen und den Erhalt und Ausbau lokaler Infrastrukturen. Die Grundsteuer ist somit eine wesentliche Säule für unsere Gesellschaft und unseren Zusammenhalt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte im Jahr 2018 fest, dass die Ungleichbehandlung von Steuerzahlern in Bezug auf die Grundsteuer nicht länger toleriert wird. Die Richter entschieden, dass der Gesetzgeber eine Neuregelung des Prozesses vornehmen muss. Dies ist aufgrund der Tatsache notwendig, dass die Einheitswerte aus den Jahren 1964 und 1935, welche bisher für die Berechnung der Grundsteuer verwendet wurden, längst überholt sind. Werte, die sich seitdem jedoch sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben.
Der Staat hat eine Verantwortung gegenüber seinen Bürgern und muss sicherstellen, dass er genügend Steuereinnahmen erhält. Dies wird deutlich, wenn man sich ansieht, wie kompliziert und aufwendig der Grundsteuerprozess für Eigentümer von Grundbesitz und Immobilien ist. Der Stichtag für die Feststellung des Grundwerts ist der 01. Januar 2022.
Inhaltsverzeichnis
- Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben
- Was passiert nach der Abgabe der Grundsteuererklärung?
- Was passiert bei einer Nichtabgabe der Grundsteuererklärung?
- Ab wann muss die neue Grundsteuer gezahlt werden?
- DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
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Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?
Jeder Immobilien- und Grundstückseigentümer hat die Pflicht, die Grundsteuererklärung abzugeben. Dabei ist es unerheblich, wie das Grundstück genutzt oder ob es bebaut wird. Selbst wenn das Haus oder die Wohnung vermietet ist, bleibt der Eigentümer weiterhin zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Mieter haben hiermit selbst keinerlei Aufgaben or Bezug zu tun.
Wenn mehrere Personen ein Haus gemeinsam besitzen, ist es ausreichend, wenn nur einer der Eigentümer die Erklärung abgibt. In dieser müssen jedoch alle anderen Miteigentümer angeführt werden. Liegt das Grundstück unter Erbbaurecht, ist es lediglich der Berechtigte, der die Abgabepflicht erfüllen muss. Allerdings ist in diesem Fall auch der Verpflichtete, also der tatsächliche Eigentümer des Grundstücks, bei der Erklärung mit involviert.
Auch bei Besitzern, die ihr Haus nach dem 1. Januar 2022 verkauft haben oder verkaufen, bleiben trotzdem für die Abgabe der Grundsteuererklärung verantwortlich. Denn es zählen die Eigentumsverhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022. Was danach passiert, ist für die Abgabepflicht nicht entscheidend.
Wenn Sie neue Eigentümer nach dem 1. Januar 2022 sind, müssen Sie grundsätzlich keine Grundsteuererklärung abgeben und auch sonst nichts veranlassen. Das Finanzamt wird von sich aus tätig und erfährt von einem Verkauf durch die Meldung des Notars.
Was passiert nach der Abgabe der Grundsteuererklärung?
Das Finanzamt teilt dem Eigentümer des Grundstücks per Bescheid den Grundsteuerwert mit. Dieser wird anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet. Ebenfalls per Bescheid erhält der Eigentümer vom Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird aus dem Grundsteuerwert und der Steuermesszahl ermittelt. Den Grundsteuermessbetrag meldet das Finanzamt auch an die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Die Gemeinde benötigt den Grundsteuermessbetrag für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer.
Ab dem kommenden Herbst werden die ersten Bescheide über die neue Grundsteuer verschickt. Eigentümer sollten sich darauf einstellen, ab Herbst 2022 bis in das Jahr 2023 den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwertes (Grundsteuerwertbescheid) zu erhalten. Im Anschluss daran, voraussichtlich ebenfalls ab Herbst 2022 bis in das Jahr 2023, folgt der Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Grundsteuermessbetragsbescheid). Die letzte Stufe, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024, ist die Versendung der neuen Grundsteuerbescheide an alle betroffenen Eigentümer.
Was passiert bei einer Nichtabgabe der Grundsteuererklärung?
Zunächst wird das Finanzamt die Abgabe der Grundsteuererklärung anmahnen. Wenn man jetzt nicht tätig wird und die Grundsteuererklärung abgibt, droht eine “Strafe”. Also sollte man sich sputen und die Erklärung einreichen.
Wer selbst nach der Mahnung die Grundsteuererklärung nicht abgibt, riskiert ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro. Das Finanzamt kann in diesem Fall die Besteuerungsgrundlagen schätzen und zum Beispiel die Wohnfläche oder Anzahl der Garagenplätze einschätzen – was sicher nicht zu Gunsten des Eigentümers ausfallen wird.
Da die erste Hauptfeststellung zum Stichtag 1. Januar 2022 entfällt, ist das Finanzamt ausnahmsweise nicht verpflichtet, einen Verspätungszuschlag festzusetzen.
Wenn der Grundstückseigentümer seine Abgabepflicht nicht erfüllt, muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dessen Höhe ist abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung.
Ab wann muss die neue Grundsteuer gezahlt werden?
Die ersten Zahlungen für die reformierte Grundsteuer fallen ab dem 01. Januar 2025 an. Bis dahin sind aufgrund der bisherigen Einheitswerte weiterhin die alten Beträge fällig, obwohl der Stichtag für die Festsetzung bereits der 01. Januar 2022 war.


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