Deutsche Grundsteuer

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So einfach funktioniert Deutsche Grundsteuer

Egal ob Eigenheim, Immobilieninvestor oder Landwirt – mit Deutsche Grundsteuer lassen Sie Ihre Grundsteuererklärung 2022 ohne eigene Recherche einfach erstellen.

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Unser Steuerteam erstellt in Ihrem Namen, für Ihre Immobilien, die Grundsteuererklärung 2022. Dabei müssen Sie nichts weiter tun, als uns zu beauftragen, die erforderlichen Daten hochladen und, nach Erstellung von uns Ihre individuelle Steuererklärung freigeben. Die rechtzeitige und korrekte Übertragung an das Finanzamt übernehmen wir für Sie.

So erledigen Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebene Grundsteuerklärung 2022 ganz einfach und rechtssicher durch unsere Steuerberater.

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Grundsteuer
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Das Wichtigste zurGrundsteuerreform 2022

Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet bis zum 31.Januar 2023 ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten zu lassen.

Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.

Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit die Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Basis der neuen Berechnung erhoben wird.


Sie sind in exzellenter Gesellschaft bei uns

Ich bin mit dem Service von DeutscheGrundsteuer.de sehr zufrieden. Meine Fragen wurden immer schnell und präzise beantwortet.

Sebastian Hartmann Immobilieneigentümer

Ich kann Deutsche Grundsteuer nur jedem Eigentümer empfehlen. Wir sind sehr zufrieden mit der Betreuung und Ablauf der Zusammenarbeit. Vielen Dank!

Maria Vertille Eigenheimbesitzer*in

Sehr kompetent und vertrauenswürdig. Ich habe sehr gute Hilfe bei der Vorbereitung der Grundsteuererklärung bekommen.

Peter Langen Unternehmer

    FAQ

    Durch die Reform wird eine deutlich gerechtere Berechnungsmethode als bisher zugrunde gelegt, was den Steuerzahler zunächst einmal freuen sollte. Des Weiteren besteht das Ziel darin, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt. Zeitgleich soll eine insgesamt höhere Steuerbelastung der BürgerInnen verhindert werden.

     

    Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder, die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben die Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen.

     

    Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt pauschal noch nicht festlegen.

    Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür kann das ELSTER Portal verwendet werden. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist dabei verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.

    Ja, Sie erhalten ihre Grundsteuererklärung zur Überprüfung und Freigabe bevor sie an das zuständige Finanzamt geschickt wird. Außerdem erhalten sie nach der Übermittlung eine Kopie der fertigen Grundsteuererklärung.

     
     

    Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:

     

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    Abgabefrist nicht verpassen!

    Lassen Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung durch Steuerberater erstellen.​

    Lassen Sie Ihre Grundsteuererklärung erstellen

    Jeder Grundstücks- und Immobilienbesitzer muss eine Grundsteuererklärung im Jahr 2022 abgeben. Beauftragen Sie jetzt Ihre Grundsteuerklärung, damit Sie die gesetzlichen Fristen einhalten und von unserem exzellenten Service profitieren.