Egal ob Eigenheim, Immobilieninvestor oder Landwirt – mit Deutsche Grundsteuer lassen Sie Ihre Grundsteuererklärung 2022 ohne eigene Recherche einfach erstellen.
Ihr Zeitaufwand liegt unter 7 Minuten
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Unser Steuerteam erstellt in Ihrem Namen, für Ihre Immobilien, die Grundsteuererklärung 2022. Dabei müssen Sie nichts weiter tun, als uns zu beauftragen, die erforderlichen Daten hochladen und, nach Erstellung von uns Ihre individuelle Steuererklärung freigeben. Die rechtzeitige und korrekte Übertragung an das Finanzamt übernehmen wir für Sie.
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Grundsteuererklärung wird durch Steuerberater erstellt & geprüft!
Übermittlung an Elster & Finanzamt mit nur 1-Klick bestätigen
So erledigen Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebene Grundsteuerklärung 2022 ganz einfach und rechtssicher durch unsere Steuerberater.
Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet bis zum 31.Januar 2023 ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten zu lassen.
Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.
Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit die Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Basis der neuen Berechnung erhoben wird.
Alle Grundstücksbesitzer und Immobilieneigentümer müssen ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten lassen
Grundsteuererklärungen für jedes Grundstück und jede Immobilie müssen bis zum 31.Januar 2023 beim Finanzamt eingereicht werden
Bis 2024 werden die Grundsteuer-Hebesätze durch die Kommunen angepasst
Im Jahr 2025 wird die Grundsteuer für Ihr Grundstück oder Immobilie neu erhoben
Die Grundsteuer ist bei vermieteten Immobilien weiterhin auf den Mieter umlegbar
Durch die Reform wird eine deutlich gerechtere Berechnungsmethode als bisher zugrunde gelegt, was den Steuerzahler zunächst einmal freuen sollte. Des Weiteren besteht das Ziel darin, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt. Zeitgleich soll eine insgesamt höhere Steuerbelastung der BürgerInnen verhindert werden.
Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder, die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben die Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen.
Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt pauschal noch nicht festlegen.
Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür kann das ELSTER Portal verwendet werden. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist dabei verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.
Ja, Sie erhalten ihre Grundsteuererklärung zur Überprüfung und Freigabe bevor sie an das zuständige Finanzamt geschickt wird. Außerdem erhalten sie nach der Übermittlung eine Kopie der fertigen Grundsteuererklärung.
Jeder Grundstücks- und Immobilienbesitzer muss eine Grundsteuererklärung im Jahr 2022 abgeben. Beauftragen Sie jetzt Ihre Grundsteuerklärung, damit Sie die gesetzlichen Fristen einhalten und von unserem exzellenten Service profitieren.