2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerregelungen für verfassungswidrig und zwang den Gesetzgeber somit zum Handeln. Nur ein Jahr später kam die legislative Kraft ihrer Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen nach und brachte mit dem Grundsteuer-Reformgesetz ein deutlich gerechteres Gesetzespaket auf den Weg. 2022 – weitere drei Jahre später – beginnt nun die Umsetzung.
Mit dem Stichtag des 01. Januar 2022 sind jegliche Grundbesitzer dazu verpflichtet eine Feststellungserklärung zu erstellen und diese bis zum 31. Januar 2023 an die entsprechende Finanzbehörde zu übersenden.
Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich daher auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.
Unser Ratgeber zeigt Ihnen, wie auch Sie von unserem Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022 profitieren. Von uns erhalten Sie einen Überblick der einzelnen Schritte und wichtige Hintergründe zur diesjährigen Grundsteueränderung.
Inhaltsverzeichnis:
- Die Grundsteuerreform 2022
- Die Grundsteuererklärung
- Die Problematik
- Unser Grundsteuer-Service Schritt für Schritt erklärt
- Sie arbeiten bereits mit einem Steuerberater zusammen?
- Die exklusiven Vorteile von DeutscheGrundsteuer.de
Die Grundsteuerreform 2022
Durch die Reform wird zwar eine deutlich gerechtere Berechnungsmethode als bisher zugrunde gelegt, was den Steuerzahler zunächst einmal freuen sollte, dennoch bringt die Gesetzesänderung nicht nur für Grundbesitzer eine Reihe neuer Regelungen und Fristen mit sich. Auch bei den Immobilieneigentümern, Hausverwaltungen, Steuerberatern und den zuständigen Finanzämtern entsteht in der nächsten Zeit ein deutlicher Mehraufwand.
Ein grundlegende Gesetzesänderung, ein neues Berechnungsmodell mit Öffnungsklausel, die Unterscheidung mehrerer Grundsteuerarten, sowie zwischen Ertragswert- und Sachwertverfahren, gestalten die Umstellung von alter auf neuer Grundsteuerregelung zunächst äußert anspruchsvoll.
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Die Grundsteuererklärung
Aus der Reform der Grundsteuer resultieren eine Reihe administrativer Aufgaben, mit der sich Immobilieneigentümer, Hausverwaltungen oder Steuerberater in Zukunft konfrontiert sehen werden. Der Prozess gestaltet sich zunächst aufwendig und kompliziert, viele Aufgaben fallen lediglich einmalig an.
Hintergrund ist, dass zum Hauptfeststellungstermin, dem 01. Januar 2022, noch kein vollständig digitalisiertes Verwaltungsverfahren angeboten werden kann und die Mehrzahl der erforderlichen Daten für die Neubewertung des Grundbesitzes schlichtweg den Ämtern nicht in digitaler Form vorliegen. Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber gemeinsam mit den Ländern und den zuständigen Finanzbehörden darauf verständigt, die notwendigen Daten mit Hilfe einer elektronischen Steuererklärung zu erheben.
Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Dies ist unabhängig von der Rechtslage im jeweiligen Bundesland und betrifft alle Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland. Zu erklären sind Angaben über den Grundbesitz zum Stichtag des 01. Januar 2022. Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach der jeweiligen Lage des Grundbesitzes.
Es besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung und Abgabe der Feststellungserklärung . Über das ELSTER-Portal ist die elektronische Erklärungsabgabe ab dem 01. Juli 2022 kostenlos möglich.
Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden. Sobald die Digitalisierung der Behörden vollständig abgeschlossen ist, wird eine Mehrfacherklärung aller Voraussicht nach in Zukunft entfallen.
Da zukünftig weniger Daten für die Berechnung der Grundsteuer 2022 herangezogen werden sollen, ist allgemein davon auszugehen, dass sich das Verfahren vereinfachen wird. Das Bundesmodell und ein einheitliches Übermittlungsverfahren tragen ebenfalls ihren Teil zur langfristigen Verringerung des Aufwands bei.
Leider stellt sich das in diesem Jahr für viele Grundbesitzer erst einmal anders dar…
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Die Problematik
Jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft somit rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin ungeklärt.
Ein sehr straffer Zeitplan und für die meist ohnehin schon ausgelasteten Steuerberater daher kaum realisierbar. Hinzukommen zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten, interne Schulungen und ständig drohender Personalmangel.
Die Erstellung der Grundsteuererklärung steht somit für einen Großteil der Steuerberater nicht annähernd im Kosten-Nutzen-Verhältnis und bringt eine Reihe weiterer Probleme mit sich. Zumal die Erstellung der Grundsteuererklärung eine einmalig zu entrichtender Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand darstellt, die in den nächsten Jahren vorerst nicht wieder aufkommen wird.
Unser Grundsteuer-Service Schritt für Schritt erklärt
DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen und Ihren Mandaten die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.
Wir bieten Steuerberatern und ihren Mandanten professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 und erstellen für Sie die Grundsteuererklärung. Darüber hinaus gewährleisten wir im Nachgang die Prüfung der Steuerbescheide.
Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 %.
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- Lohnsteuerhilfe-Vereine
- Immobilien-Verbände
- Weitere
Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten:
- Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
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Kein Problem! Auch in diesem Fall haben wir die perfekte Lösung für Sie und Ihren Steuerberater. Machen Sie Ihren Steuerberater sehr gerne auf unsere Angebot und unsere bisherige Zusammenarbeit mit führenden Steuerkanzleien in Deutschland aufmerksam.
Ganz egal ob Selbstständiger oder Kanzlei – besonders als Steuerberater profitieren auch Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei:
Informationspaket und Muster-Anschreiben für Ihre Mandanten
Als Steuerberater sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Mandanten über die Grundsteuerreform und die Abgabe der Grundsteuererklärung zu informieren. Wir stellen Ihnen alle Informationen sowie Fragen-Und-Antworten kostenfrei zur Verfügung.
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Als akkreditierter Partner erhalten Sie von uns einen vollumfänglichen und garantierten Mandantenschutz – versichern Sie sich, dass wir nicht weitergehend mit Ihren Mandanten arbeiten werden.
Für Steuerberater umfasst die einzelnen Schritte der Zusammenarbeit eine leicht abgeänderte Reihenfolge, um sowohl Mandanten, als auch den Steuerberatern, eine vollumfängliche Dienstleistung anbieten zu können:
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- Die Erstellung der Grundsteuererklärung samt Prüfung des Bescheids wird von uns für Mandanten übernommen
Die exklusiven Vorteile von DeutscheGrundsteuer.de
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