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Schließen Sie sich vielen weiteren Hausverwaltungen an und empfehlen Sie unsere Dienstleistung an Ihre Immobilieneigentümer.


Effiziente und seriöse Grundsteuererklärung für Ihre Eigentümergemeinschaft - erstellt durch unser Expertenteam an Steuerberatern!
Die Grundsteuerreform 2022 bringt durch die Neubewertung enormen Aufwand für Hausverwaltungen mit sich. Die Abgabe der Grunsteuererklärung, zur Feststellung des Grundsteuerwertes, ist für alle Eigentümer gesetzlich verpflichtend.


Seriöse und effiziente Grundsteuererklärung für Ihre Mandanten - erstellt durch Steuerberater
Die Grundsteuerreform 2022 bringt durch die Neubewertung enormen Aufwand für Kanzleien mit sich. Ihre Mandanten sind gesetzlich dazu verpflichtet eine Grundsteuererklärung zwischen dem 1. Juli und 31.Oktober 2022 abzugeben.





Sparen Sie sich die Arbeit bei der Grundsteuerreform!
- Anzahl Grundsteuererklärungen auswählen
- Nur 5 Angaben an uns übermitteln
- Grundsteuererklärung wird durch Steuerberater erstellt & geprüft!
- Übermittlung an Elster & Finanzamt mit nur 1-Klick bestätigen
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100% rechtssicher
Wir haben uns auf die Erstellung von Grundsteuererklärungen spezialisiert. Damit können Sie als Immobilieneigentümer und Immobilienunternehmen eine rechtssichere, professionelle, fristgerechte und kostengünstige Grundsteuererklärung abgeben.
100% digital
Unsere Strukturen und Abläufe sind vollständig digitalisiert, damit unsere Mandanten von effizienten Prozessen profitieren können. Mit unserer Software können Sie Ihre Grundsteuererklärung ganz einfach überprüfen und unterzeichnen. Anschließend wird diese durch unsere Steuerberater dem Finanzamt übermittelt.
100% Preisgarantie
Sie profitieren bei uns von einer transparenten Preisstruktur und erhalten Ihre Grundsteuererklärung zu einem kostengünstigen Festpreis angeboten. Diese Preisgarantie ist für uns ein Versprechen gegenüber unseren Immobilieneigentümern und Immobilienunternehmen.
Das Wichtigste zur Grundsteuerreform 2022
Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet bis zum 31.Januar 2023 Ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten zu lassen.
Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.
Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen können und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Grundlage der neuen Berechnungen erhoben werden kann.
- Alle Grundstücksbesitzer und Immobilieneigentümer müssen ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten lassen
- Grundsteuererklärungen für jedes Grundstück und jede Immobilie müssen bis zum 31.Januar 2023 beim Finanzamt eingereicht werden
- Bis 2024 werden die Grundsteuer-Hebesätze durch die Kommunen angepasst
- Im Jahr 2025 wird die Grundsteuer für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie neu erhoben
- Die Grundsteuer ist bei vermieteten Immobilien weiterhin auf den Mieter umlegbar


Informationen zur Grundsteuererklärung je Bundesland
Erfahren Sie als Eigenheimbesitzer übersichtlich die relevanten Informationen für ihr jeweiliges Bundesland:


Kostenlose Checkliste zur Grundsteuerreform
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Ich bin mit dem Service von DeutscheGrundsteuer.de sehr zufrieden. Meine Fragen wurden immer schnell und präzise beantwortet.
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Sehr kompetent und vertrauenswürdig. Ich habe sehr gute Hilfe bei der Vorbereitung der Grundsteuererklärung bekommen.
FAQ
Durch die Reform wird eine deutlich gerechtere Berechnungsmethode als bisher zugrunde gelegt, was den Steuerzahler zunächst einmal freuen sollte. Des Weiteren besteht das Ziel darin, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt. Zeitgleich soll eine insgesamt höhere Steuerbelastung der BürgerInnen verhindert werden.
Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder, die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben die Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen.
Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt pauschal noch nicht festlegen.
Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere diese Angaben benötigt:
- Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Flur und Flurstück des Grundvermögens
- Eigentumsverhältnisse
- Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
- Fläche des Grundstücks
- ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
- mehrere Gemeinden [ja/nein]
- Mieteigentumsanteil [Zähler/Nenner]
Nutzungsart - Baudenkmal [ja/nein]
- ggf. Abbruchverpflichtung
Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid, in der Teilungserklärung.


Wir beraten Sie gerne!
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