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Effiziente und seriöse Grundsteuererklärung für Ihre Eigentümergemeinschaft - erstellt durch unser Expertenteam an Steuerberatern!

Die Grundsteuerreform 2022 bringt durch die Neubewertung enormen Aufwand für Hausverwaltungen mit sich. Die Abgabe der Grunsteuererklärung, zur Feststellung des Grundsteuerwertes, ist für alle Eigentümer gesetzlich verpflichtend.

Als Partner von DeutscheGrundsteuer.de erstellen wir professionell und seriös die Grundsteuererklärung Ihrer Immobilieneigentümer.

Seriöse und effiziente Grundsteuererklärung für Ihre Mandanten - erstellt durch Steuerberater

Die Grundsteuerreform 2022 bringt durch die Neubewertung enormen Aufwand für Kanzleien mit sich. Ihre Mandanten sind gesetzlich dazu verpflichtet eine Grundsteuererklärung zwischen dem 1. Juli und 31.Oktober 2022 abzugeben.

Als Partner von deutschegrundsteuer.de erstellen wir professionell und seriös die Grundsteuererklärungen Ihrer Mandaten – selbstverständlich unter vollumfänglichen Mandantenschutz.

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Alle Informationen zur Grundsteuerreform erhalten

100% rechtssicher

Wir haben uns auf die Erstellung von Grundsteuererklärungen spezialisiert. Damit können Sie als Immobilieneigentümer und Immobilienunternehmen eine rechtssichere, professionelle, fristgerechte und kostengünstige Grundsteuererklärung abgeben.

100% digital

Unsere Strukturen und Abläufe sind vollständig digitalisiert, damit unsere Mandanten von effizienten Prozessen profitieren können. Mit unserer Software können Sie Ihre Grundsteuererklärung ganz einfach überprüfen und unterzeichnen. Anschließend wird diese durch unsere Steuerberater dem Finanzamt übermittelt.

100% Preisgarantie

Sie profitieren bei uns von einer transparenten Preisstruktur und erhalten Ihre Grundsteuererklärung zu einem kostengünstigen Festpreis angeboten. Diese Preisgarantie ist für uns ein Versprechen gegenüber unseren Immobilieneigentümern und Immobilienunternehmen.

Das Wichtigste zur Grundsteuerreform 2022

Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet bis zum 31.Januar 2023 Ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten zu lassen.

Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.

Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen können und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Grundlage der neuen Berechnungen erhoben werden kann.

Informationen zur Grundsteuererklärung je Bundesland

Kostenlose Checkliste zur Grundsteuerreform

Sie sind in exzellenter Gesellschaft bei uns

Ich bin mit dem Service von DeutscheGrundsteuer.de sehr zufrieden. Meine Fragen wurden immer schnell und präzise beantwortet.

Sebastian Hartmann Immobilieneigentümer

Ich kann Deutsche Grundsteuer nur jedem Eigentümer empfehlen. Wir sind sehr zufrieden mit der Betreuung und Ablauf der Zusammenarbeit. Vielen Dank!

Maria Vertille Eigenheimbesitzer*in

Sehr kompetent und vertrauenswürdig. Ich habe sehr gute Hilfe bei der Vorbereitung der Grundsteuererklärung bekommen.

Peter Langen Unternehmer

    FAQ

    Durch die Reform wird eine deutlich gerechtere Berechnungsmethode als bisher zugrunde gelegt, was den Steuerzahler zunächst einmal freuen sollte. Des Weiteren besteht das Ziel darin, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt. Zeitgleich soll eine insgesamt höhere Steuerbelastung der BürgerInnen verhindert werden.

     

    Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder, die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben die Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen.

     

    Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt pauschal noch nicht festlegen.

    Jeder Immobilien- oder Grundstücksbesitzer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft somit rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin ungeklärt.
    Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Janaur 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür kann das ELSTER Portal verwendet werden. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist dabei verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.

    Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere diese Angaben benötigt:

     

    • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft 
    •  
    • Flur und Flurstück des Grundvermögens
    •  
    • Eigentumsverhältnisse
    •  
    • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
    •  
    • Fläche des Grundstücks
    •  
    • ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
    •  
    • mehrere Gemeinden [ja/nein]
    •  
    • Mieteigentumsanteil [Zähler/Nenner]
      Nutzungsart
    •  
    • Baudenkmal [ja/nein]
    •  
    • ggf. Abbruchverpflichtung

     

    Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid, in der Teilungserklärung.

    Wir beraten Sie gerne!

    Lassen Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung durch Steuerberater erstellen.​