Deutsche Grundsteuer

+49 351 8988005
+49 351 8988005

Der Grundsteuerprozess 2022 – Vom Anfang bis zum Ende erklärt

Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzeslage zum deutschen Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. Nicht länger hinzunehmen, sei die Ungleichbehandlung des Steuerzahlers, entschieden die Richter und zwangen den Gesetzgeber zur Neuregelung des Grundsteuerprozesses. Hintergrund sind längst überholte Einheitswerte aus den Jahren 1964 sowie 1935, welche bis heute für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Werte, die sich seitdem jedoch sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben.

Ein neuer Gesetzesentwurf ließ nicht lange auf sich warten. Bereits im November 2019 hat der Gesetzgeber das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und somit seiner Verantwortung zum Erhalt der so wichtigen Steuereinnahmen Folge geleistet, was jedoch in diesem Jahr einen komplizierten und aufwendigen Grundsteuerprozess für Eigentümer von Grundbesitz und Immobilien nach sich zieht. Stichtag für die Grundwertfeststellung ist der 01. Januar 2022. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

In unserem Blogbeitrag erhalten Sie eine umfassende Einführung in den Grundsteuerprozess 2022. Wir geben Ihnen die wesentlichen Informationen von A bis Z mit an die Hand und erläutern die wichtigsten Begriffe für Sie. 

 

Der Grundsteuerprozess:

  • Feststellungsaufforderung durch Finanzbehörde
  • Versand der Informationsschreiben
  • Information und Aufklärung durch Steuerberater 
  • Erstellen der Grundsteuererklärung 
  • Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung
  • Erlass des Feststellungsbescheids (über Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag)
  • Informationsabgleich 
  • Einspruch gegen die Feststellungsbescheide
  • Erlass des Grundsteuerbescheids
  • Anpassung der Hebesätze
  • Erhebung der neuen Grundsteuer

Erhalten Sie Ihr unverbindliches Angebot zur Grundsteuererklärung

Feststellungsaufforderung durch Finanzbehörde

Jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft und 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten in ganz Deutschland. 

Betroffen sind beispielsweise Immobilien, Wohngrundstücke, aber auch unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Eine entsprechende Feststellungsaufforderung erfolgt generell durch eine allgemeine Bekanntmachung der Finanzbehörden. In Ausnahmefällen kann es zu einer Einzelaufforderung kommen. 

Versand der Informationsschreiben

Zwischen April und Juli 2022 erfolgt der zweite Schritt des Grundsteuerprozesses. In diesem Zeitraum versenden die Finanzbehörden entsprechende Informationsschreiben an die einzelnen Steuerzahler. Mitgeteilt werden wesentliche Informationen wie das 16-stellige Einheitswert-Aktenzeichen und andere für die Feststellungserklärung relevante und objektbezogene Daten. 

Abhängig davon, ob Ihr Bundesland auf die Verwendung des sogenannten Bundesmodells zurückgreift oder ein eigenes Landesmodell für die weitere Berechnung zugrunde legt, können die mitgeteilten Daten variieren. Wichtig ist nur, dass Sie dieses Schreiben unbedingt aufbewahren, denn Sie werden die Informationen in Zukunft nochmals benötigen. 

Information und Aufklärung durch Steuerberater

Neben der allgemeinen Bekanntmachung durch die Finanzbehörden, sollten auch Steuerberater den Zeitraum zwischen April und Juli ins Auge fassen und ihre Mandanten über die Grundsteuererklärungspflicht aufklären und informieren. 

Frühzeitiges Handeln erleichtert zum einen den Mandanten, aber auch den Steuerberater selbst, das weitere Vorgehen und eventuellen Versäumnissen wird vorgebeugt.

Sollten Sie sich in der Zwischenzeit nicht ausreichend informiert oder beraten fühlen, steht Ihnen unsere Kanzlei DeutscheGrundsteuer.de ebenfalls gerne für weitere Fragen zur Verfügung. 

Erstellen der Grundsteuererklärung

Im nächsten und vierten Schritt sieht der Grundsteuerprozess die Erstellung der Grundsteuererklärung 2022 vor. Eigentümerinnen und Eigentümer können diese selbst vornehmen, es empfiehlt sich jedoch, den professionellen und kostengünstigen Grundsteuerservice unserer Kanzlei in Anspruch zu nehmen und sich rechtlich abzusichern. Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie am Ende dieses Beitrags oder auf unserer Webseite. 

Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung

Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 

Die Übermittlung ist verpflichtend sowie unabhängig von der Rechtslage im jeweiligen Bundesland vorzunehmen und betrifft alle Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer in Deutschland gleichermaßen. Zu erklären sind Angaben über den Grundbesitz zum Stichtag des 01. Januar 2022. Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach der jeweiligen Lage des Grundbesitzes.

Für die Abgabe des Feststellungserklärung wird ein ELSTER-Benutzerkonto benötigt. Die Beantragung kann bereits jetzt jederzeit kostenlos über das Online-Portal erfolgen. Anschließend wird Ihnen ein sogenanntes ELSTER-Zertifikat zur Authentifizierung des Anmeldeprozesses zur Verfügung gestellt. Stellen Sie sicher, dass Sie dieses sicher abspeichern.

Eine erstmalige Registrierung kann in Ausnahmefällen bis zu zwei Wochen beanspruchen. Diese Frist sollten Sie unbedingt hinsichtlich des Übermittlungszeitraums für die Grundsteuererklärung berücksichtigen. 

Einer Ausnahme, sprich einer Übermittlung in Papierform, kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden, damit der administrative Aufwand der Behörden möglichst gering gehalten wird. 

Erlass des Feststellungsbescheids

Anschließend erlassen die Finanzämter die jeweiligen Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag an den Steuerzahler. Darüber hinaus erhalten auch die Städte und Gemeinden den Bescheid zum Grundsteuermessbetrag übersandt. Dem eigenen Steuerberater eine Empfangsvollmacht auszusprechen, spart gegebenenfalls Zeit im weiteren Prozess. 

Informationsabgleich 

In Zukunft soll eine technische Möglichkeit geschaffen werden, auf elektronischem Wege einen Datenabgleich zwischen der Feststellungserklärung und dem Bescheid zur Grundsteuerwert sowie dem Grundsteuermessbetrag vorzunehmen. Solange diese Option technisch noch nicht besteht, ist ein Abgleich manuell oder mit der Hilfe anderer elektronischer Schnittstellen mit mehr Aufwand vorzunehmen. 

Einspruch gegen die Feststellungsbescheide

Frühestens ab November 2022 wird für Steuerzahler die Möglichkeit bestehen, Einspruch gegen den Feststellungsbescheid erheben zu können. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass sich der Zeitpunkt hierfür noch weiter zum Jahresende bewegen wird. 

Erlass des Grundsteuerbescheids

Sind die vorherigen Schritte alle abgehandelt, erlässt die zuständige Gemeinde den Grundsteuerbescheid. Auch hier empfiehlt sich wieder eine unmittelbare Prüfung des Bescheids durch einen spezialisierten Steuerberater. Zur Not kann gemeinsam Widerspruch eingelegt werden. 

Anpassung der Hebesätze

Eines der Ziele ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer 2022 auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleichzuhalten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Steuereinnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten. Damit dies gelingt, ist davon auszugehen, dass die Kommunen ihre Hebesätze ab 2025 anpassen werden, um die gewünschte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform herbeizuführen.

Erhebung der neuen Grundsteuer

Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. 

Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten, auch wenn Stichtag für die Festsetzung bereits der 01. Januar 2022 war.

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022 

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Problemen  der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 %. 

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient dann das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie im Grundsteuerprozess 2022 auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährige n Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.