Grundsteuererklärung als Unternehmen erstellen lassen
Als Unternehmen müssen Sie dieses Jahr für jedes Ihrer Grundstücke eine Grundsteuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Wir übernehmen das für Sie!
Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer müssen bis zum 31. Januar 2023, aufgrund der Grundsteuerreform 2022, eine einmalige Grundsteuererklärung abgeben.
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Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Unternehmen
Grundsteuerreform 2022
Grundsteuerreform 2022
Die Grundsteuer wurde bislang nach einer jahrhunderte alten Berechnung ermittelt, welche sich auf den Einheitswert, einen vom Finanzamt festgelegten Grundstückswert, stützt. In Westdeutschland basieren diese auf Werte aus 1964 und 1935 im Osten. Werte, die sich im laufe der Jahre sehr unterschiedlich entwickelten. Als Folge dessen kommt es bei der Grundsteuerzahlung teilweise zu starken Unterschieden abhängig der Region.
Die Bundesregierung reagierte darauf nun mit dem Beschluss der Grundsteuerreform 2022. Diese soll landesweit nicht nur eine einheitliche Bemessung der Grundsteuer gewährleisten, sonder auch den Steuerzahler vor einer erhöhten Steuerbelastung schützen. Inwieweit die Steuerzahler von diesen Änderungen betroffen werden, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar.
Was müssen Sie als Unternehmen genau machen?
Was müssen Sie als Unternehmen genau machen?
Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind verpflichtet, im Jahr 2022 eine „Erklärung zum Grundstückswert“ abzugeben. Sie muss in Form einer Grundsteuererklärung digital per ELSTER an das zuständige Finanzamt zur Neuberechnung des Wertes Ihrer Grundstücke und Immobilien übermittelt werden.
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Unternehmen
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Unternehmen
Zwischen dem 1. Juli und dem31. Januar 2023 haben alle Immobilien- und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, eine neue Grundsteuererklärung bei ihrem Finanzamt abzugeben.
Hier einmal alle wichtigen Termin auf einen Blick:
01.01.2022: Stichtag (Start der Hauptfeststellung)
01.07.2022 – 31.1.2022:Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung
01.01.2025 Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer
Grundsteuerreform 2022
Die Grundsteuer wurde bislang nach einer jahrhunderte alten Berechnung ermittelt, welche sich auf den Einheitswert, einen vom Finanzamt festgelegten Grundstückswert, stützt. In Westdeutschland basieren diese auf Werte aus 1964 und 1935 im Osten. Werte, die sich im laufe der Jahre sehr unterschiedlich entwickelten. Als Folge dessen kommt es bei der Grundsteuerzahlung teilweise zu starken Unterschieden abhängig der Region.
Die Bundesregierung reagierte darauf nun mit dem Beschluss der Grundsteuerreform 2022. Diese soll landesweit nicht nur eine einheitliche Bemessung der Grundsteuer gewährleisten, sonder auch den Steuerzahler vor einer erhöhten Steuerbelastung schützen. Inwieweit die Steuerzahler von diesen Änderungen betroffen werden, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar.
Was müssen Sie als Unternehmen genau machen?
Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind verpflichtet, im Jahr 2022 eine „Erklärung zum Grundstückswert“ abzugeben. Sie muss in Form einer Grundsteuererklärung digital per ELSTER an das zuständige Finanzamt zur Neuberechnung des Wertes Ihrer Grundstücke und Immobilien übermittelt werden.
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Unternehmen
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 haben alle Immobilien- und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, eine neue Grundsteuererklärung bei ihrem Finanzamt abzugeben.
Hier einmal alle wichtigen Termin auf einen Blick:
01.01.2022: Stichtag (Start der Hauptfeststellung)
01.07.2022 – 31.1.2022: Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung
01.01.2025 Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer
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Wir haben uns auf die Erstellung von Grundsteuererklärungen spezialisiert. Damit können Sie als Immobilieneigentümer und Immobilienunternehmen eine rechtssichere, professionelle, fristgerechte und kostengünstige Grundsteuererklärung abgeben.
100% digital
Unsere Strukturen und Abläufe sind vollständig digitalisiert, damit unsere Mandanten von effizienten Prozessen profitieren können. Mit unserer Software können Sie Ihre Grundsteuererklärung ganz einfach überprüfen und unterzeichnen. Anschließend wird diese durch unsere Steuerberater dem Finanzamt übermittelt.
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Sie profitieren bei uns von einer transparenten Preisstruktur und erhalten Ihre Grundsteuererklärung zu einem kostengünstigen Festpreis angeboten. Diese Preisgarantie ist für uns ein Versprechen gegenüber unseren Immobilieneigentümern und Immobilienunternehmen.
Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet bis zum 31.Januar 2023 Ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten zu lassen.
Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.
Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen können und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Grundlage der neuen Berechnungen erhoben werden kann.
Alle Grundstücksbesitzer und Immobilieneigentümer müssen ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten lassen
Grundsteuererklärungen für jedes Grundstück und jede Immobilie müssen bis zum 31.Januar 2023 beim Finanzamt eingereicht werden
Bis 2024 werden die Grundsteuer-Hebesätze durch die Kommunen angepasst
Im Jahr 2025 wird die Grundsteuer für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie neu erhoben
Die Grundsteuer ist bei vermieteten Immobilien weiterhin auf den Mieter umlegbar
Der Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer ist der 01.01.2025. Dafür müssenalle Grundbesitz- und Immobilienbesitzer in Deutschland in diesem Jahr in einem Zeitraum von 4 Monaten eine Grundsteuererklärung abgeben.
Die elektronische Abgabe der elektronischen Grundsteuererklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes muss zwischen dem 1. Juli und 31. Januar 2023 geschehen.
Die Grundsteuerreform gilt für alle Besitzer und EIgentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Die Neubewertung des Grundstückswerts unterscheidet sich dabei abhängig von der Art des Besitzes.
Liste aller von der Grundsteuerreform Betroffenen:
Grundsätzlich wird die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2022 für alle einheitlich erhoben, allerdings nehmen einige Bundesländer gebrauch einer Öffnungsklausel, welche ihnen die Möglichkeit gibt eigen Entwürfe vorzulegen. Demnach werden die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, Saarland und Sachsen landesgesetzliche Regelungen einführen. Inwiefern diese voneinander abweichen werden ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt und veröffentlicht worden.
Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen. Ziel der neuen Grundsteuerreform ist allerdings u.a. eine insgesamt höhere Steuerbelastung der BürgerInnen zu verhindern.
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