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Grundsteuererklärung als Immobilieninvestor erstellen

Als Immobilieninvestor müssen Sie für Ihr Grundstück dieses Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben. Wir übernehmen das für Sie.

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Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer müssen bis zum 31. Januar 2023, aufgrund der Grundsteuerreform 2022, eine einmalige Grundsteuererklärung abgeben.

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Grundsteuerreform 2022

Bisher wird die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren auf Basis des Einheitswertes, also des vom Finanzamt bestimmten Grundstückswertes, berechnet. Diese Berechnung lag bis heute jahrhunderte alten Werten zugrunde, welche im Osten Deutschlands aus dem 1935 und im westen aus dem Jahre 1964 stammen. Diese Werte haben sich seitdem allerdings sehr unterschiedlich entwickelt, was heute zu größeren Unterschieden bei den Grundsteuerzahlungen führen kann.

Die Bundesregierung reagierte auf diese Ungleichheit mit dem Beschluss der Grundsteuerreform 2022, welche die Ermittlung der Grundsteuer landesweit angleichen soll. Dabei gilt es außerdem eine erhöhte steuerliche Belastung der Bürger zu verhindern. In welchem Umfang Steuerpflichtige von diesen Änderungen betroffen sind ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorherzusagen.

Was müssen Sie als Immobilieninvestor genau machen?

Alle Immobilieneigentümer und demnach auch Immobilieninvestoren werden dieses Jahr dazu aufgefordert eine Grundsteuererklärung zur Neuermittlung ihrer Grundstückswerte einzureichen. Diese “Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes” muss bis 31.10.2022 in elektronischer Form über ELSTER an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Immobilieninvestoren

Alle Immobilieninvestoren und Grundstücksbesitzer bekommen in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 einen viermonatige Frist um eine Grundsteuererklärung zur Neuermittlung ihres Grundstückswertes abzugeben.

Hier ein Blick auf die wichtigsten Termine:

Stichtag, Start der Hauptfeststellung: 01.01.2022

Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung an das Finanzamt: 01.07. – 31.10.2022

Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer: 01.01.2025

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Wir haben uns auf die Erstellung von Grundsteuererklärungen spezialisiert. Damit können Sie als Immobilieneigentümer und Immobilienunternehmen eine rechtssichere, professionelle, fristgerechte und kostengünstige Grundsteuererklärung abgeben.

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Unsere Strukturen und Abläufe sind vollständig digitalisiert, damit unsere Mandanten von effizienten Prozessen profitieren können. Mit unserer Software können Sie Ihre Grundsteuererklärung ganz einfach überprüfen und unterzeichnen. Anschließend wird diese durch unsere Steuerberater dem Finanzamt übermittelt.

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Das Wichtigste zur Grundsteuerreform 2022

Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet bis zum 31.Januar 2023 Ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten zu lassen.

Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.

Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen können und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Grundlage der neuen Berechnungen erhoben werden kann.

Informationen zur Grundsteuererklärung je Bundesland

Kostenlose Checkliste zur Grundsteuerreform

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Sebastian Hartmann Immobilienbesitzer

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    FAQ

    Durch die Reform wird eine deutlich gerechtere Berechnungsmethode als bisher zugrunde gelegt, was den Steuerzahler zunächst einmal freuen sollte. Des Weiteren besteht das Ziel darin, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt. Zeitgleich soll eine insgesamt höhere Steuerbelastung der BürgerInnen verhindert werden.

     

    Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder, die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben die Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen.

     

    Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt pauschal noch nicht festlegen.

    Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten.

     
     

    Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten:

     

    1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung

    2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen ( digital oder auch per Post möglich)

    3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt

    4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

    5. Wir übermitteln ihre Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt

    6. Anschließend überprüfen unsere Steuerexperten den fertigen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit

    Für jedes Objekt werden insbesondere diese Angaben benötigt:

     

    • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Gemarkung
    •  
    • Flur und Flurstück des Grundvermögens
    •  
    • Eigentumsverhältnisse
    •  
    • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)

    •  
    • Fläche des Grundstücks ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes

    •  
    • mehrere Gemeinden [ja/nein]

    •  
    • Mieteigentumsanteil [Zähler/Nenner]

    •  
    • Nutzungsart

    •  
    • Baudenkmal [ja/nein]

    •  
    • ggf. Abbruchverpflichtung

     

    Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid, in der Teilungserklärung.

    Nicht die Frist zur Abgabe verpassen!

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