Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer müssen bis zum 31. Januar 2023, aufgrund der Grundsteuerreform 2022, eine einmalige Grundsteuererklärung abgeben.
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Was müssen Sie als Immobilieneigentümer genau machen?
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Immobilieneigentümer
Grundsteuerreform 2022
Grundsteuerreform 2022
Bisher wurde die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren auf Basis des Einheitswerts, einem Grundstückswert, der vom Finanzamt festgelegt wird, ermittelt. Diese Ermittlung basierte auf stark veralteten Grundsteuerberechnungen. In Westdeutschland beziehen sich diese dabei auf den Einheitswert von 1964, während sie in den ostdeutschen Bundesländern jedoch auf Werten von 1935 basieren. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und und zum Teil in entgegengesetzte Richtungen entwickelt haben. Dies kann zu großen Unterschieden bei den Grundsteuerzahlungen von Bürgern in verschiedenen Regionen führen.
Die Gesetzgeber reagierten darauf mit einer Reform der Grundsteuer, welche die Ermittlung der Grundsteuer landesweit angleichen soll. Gleichzeitig gilt es, eine erhöhte steuerliche Belastung der Bürger zu verhindern. Wie und in welchem Umfang Steuerpflichtige von diesen Änderungen im Einzelfall betroffen sein werden, steht derzeit allerdings noch offen.
Was müssen Sie als Immobilieneigentümer genau machen?
Was müssen Sie als Immobilienbesitzer genau machen?
Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind verpflichtet, im Rahmen der Grundstücksneubewertung eine Erklärung zur Ermittlung des Grundsteuerbetrages abzugeben und beim Finanzamt einzureichen.
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Immobilieneigentümer
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Immobilieneigentümer
Alle Immobilienbesitzer in Deutschland haben in diesem Jahr eine viermonatige Frist um zwischen dem 1. Juli und dem 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung zur Ermittlung ihres neuen Grundsteuerwerts abzugeben. Die Grundsteuererklärung ist digital über die Steuerplattform ELSTA an das zuständige Finanzamt einzureichen.
Hier die wichtigsten Termine auf einen Blick:
Stichtag 01.01.2022: Start der Hauptfeststellung
01.07. – 31.01.2023: Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung
01.01.2025: Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer
Grundsteuerreform 2022
Bisher wurde die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren auf Basis des Einheitswerts, einem Grundstückswert, der vom Finanzamt festgelegt wird, ermittelt. Diese Ermittlung basierte auf stark veralteten Grundsteuerberechnungen. In Westdeutschland beziehen sich diese dabei auf den Einheitswert von 1964, während sie in den ostdeutschen Bundesländern jedoch auf Werten von 1935 basieren. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und und zum Teil in entgegengesetzte Richtungen entwickelt haben. Dies kann zu großen Unterschieden bei den Grundsteuerzahlungen von Bürgern in verschiedenen Regionen führen.
Die Gesetzgeber reagierten darauf mit einer Reform der Grundsteuer, welche die Ermittlung der Grundsteuer landesweit angleichen soll. Gleichzeitig gilt es, eine erhöhte steuerliche Belastung der Bürger zu verhindern. Wie und in welchem Umfang Steuerpflichtige von diesen Änderungen im Einzelfall betroffen sein werden, steht derzeit allerdings noch offen.
Was müssen Sie als Immobilieneigentümer genau machen?
Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind verpflichtet, im Rahmen der Grundstücksneubewertung eine Erklärung zur Ermittlung des Grundsteuerbetrages abzugeben und beim Finanzamt einzureichen.
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Immobilieneigentümer
Alle Immobilienbesitzer in Deutschland haben in diesem Jahr eine viermonatige Frist um zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung zur Ermittlung ihres neuen Grundsteuerwerts abzugeben. Die Grundsteuererklärung ist digital über die Steuerplattform ELSTA an das zuständige Finanzamt einzureichen.
Hier die wichtigsten Termine auf einen Blick:
Stichtag 01.01.2022: Start der Hauptfeststellung
01.07. – 31.10.2022: Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung
01.01.2025: Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer
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Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet bis zum 31.Januar 2023 Ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten zu lassen.
Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.
Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen können und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Grundlage der neuen Berechnungen erhoben werden kann.
Alle Grundstücksbesitzer und Immobilieneigentümer müssen ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten lassen
Grundsteuererklärungen für jedes Grundstück und jede Immobilie müssen bis zum 31.Januar 2023 beim Finanzamt eingereicht werden
Bis 2024 werden die Grundsteuer-Hebesätze durch die Kommunen angepasst
Im Jahr 2025 wird die Grundsteuer für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie neu erhoben
Die Grundsteuer ist bei vermieteten Immobilien weiterhin auf den Mieter umlegbar
Durch die Reform wird eine deutlich gerechtere Berechnungsmethode als bisher zugrunde gelegt, was den Steuerzahler zunächst einmal freuen sollte. Des Weiteren besteht das Ziel darin, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt. Zeitgleich soll eine insgesamt höhere Steuerbelastung der BürgerInnen verhindert werden.
Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder, die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben die Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen.
Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt pauschal noch nicht festlegen.
Die Grundsteuerreform 2022 betrifft alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer. Dabei unterscheidet sich die Neubewertung abhängig von der Art des Besitzes.
Nach abgeschlossener Buchung erhalten Sie von uns einen Link über den Sie alle notwendigen Dokumente in Form von PDF-Dateien hochladen können. Wenn uns alle Dokumente vollständig vorliegen, beginnen wir Ihre Grundsteuererklärung zu erstellen.
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