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Grundsteuererklärung für Forst- und Waldbesitzer

Als Forst- und Waldbesitzer müssen Sie für Ihr Grundstück dieses Jahr eine neue Grundsteuererklärung abgeben. Wir übernehmen das für Sie.

Alle Forst- und Waldbesitzer müssen bis zum 31. Januar 2023, aufgrund der Grundsteuerreform 2022, eine einmalige Grundsteuererklärung abgeben.

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Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer wurde bisher in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Diese Ermittlung basierte dabei auf den Einheitswert, also einem vom Finanzamt festgelegten Grundstückswert. Diese Ermittlung wurde bisher auf der Basis von stark veralteten Grundsteuerberechnung durchgeführt. In Ostdeutschland beziehen sich diese auf Werte aus 1935 und im Westen aus 1964. Werte, die sich seitdem teilweise sehr unterschiedlich entwickelt haben. Dies kann bis heute einen großen Unterschied bei den Grundsteuerzahlungen in den verschiedenen Regionen zur Folge haben.

Die Regierung reagierte nun und entschied diese Ermittlung der Grundsteuer zu reformieren, um eine landesweite Gleichbehandlung zu gewährleisten und eine erhöhte steuerliche Belastung der Bürger zu verhindern. Wie und inwieweit Grundsteuerpflichtige von diesen Änderungen betroffen sind, ist zu diesem Zeitpunkt noch offen.

Änderungen für
Land- und Forstwirtschaft

Mit der Grundsteuerreform 2022 ändert sich die Bewertung der sogenannten Grundsteuer A, welche sich auf das land- und forstwirtschaftliche Vermögen bezieht. In Zukunft wird nicht mehr die Vermögenssubstanz, also das Grundstück selbst, als Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern mit dem durchschnittlichen Ertragswertverfahren berechnet. Der Grundsteuerwert setzt sich somit aus der Multiplikation aller Nettobeträge aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks zusammen.

Was müssen Sie als Forst- und Waldbesitzer genau machen?

Alle Forst- und Waldbesitzer werden im Rahmen der Grundsteuerreform aufgefordert eine Feststellungserklärungen zur Neubewertung ihres Grundvermögens oder ihres land- und forstwirtschaftlichen Vermögens beim Finanzamt einzureichen. Diese „Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes“ für jedes Grundstück, muss elektronisch über ELSTER eingereicht werden.

Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Eigenheimbesitzer

Alle Forst- und Waldbesitzer in Deutschland bekommen in diesem Jahr eine viermonatige Frist um eine neue Grundsteuererklärung zur Ermittlung des aktuellen Grundstückswertes einzureichen. Diese ist innerhalb des 1. Juli und 31. Oktober fällig.

Die wichtigsten Termine auf einen Blick:

Stichtag 01.01.2022, Start der Hauptfeststellung

01.07. – 31.10.2022, Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung

01.01.2025 Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer

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100% rechtssicher

Wir haben uns auf die Erstellung von Grundsteuererklärungen spezialisiert. Damit können Sie als Immobilieneigentümer und Immobilienunternehmen eine rechtssichere, professionelle, fristgerechte und kostengünstige Grundsteuererklärung abgeben.

100% digital

Unsere Strukturen und Abläufe sind vollständig digitalisiert, damit unsere Mandanten von effizienten Prozessen profitieren können. Mit unserer Software können Sie Ihre Grundsteuererklärung ganz einfach überprüfen und unterzeichnen. Anschließend wird diese durch unsere Steuerberater dem Finanzamt übermittelt.

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Sie profitieren bei uns von einer transparenten Preisstruktur und erhalten Ihre Grundsteuererklärung zu einem kostengünstigen Festpreis angeboten. Diese Preisgarantie ist für uns ein Versprechen gegenüber unseren Immobilieneigentümern und Immobilienunternehmen.

Das Wichtigste zur Grundsteuerreform 2022

Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet bis zum 31.Januar 2023 Ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten zu lassen.

Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.

Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen können und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Grundlage der neuen Berechnungen erhoben werden kann.

Informationen zur Grundsteuererklärung je Bundesland

Kostenlose Checkliste zur Grundsteuerreform

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Ich bin mit dem Service von DeutscheGrundsteuer.de sehr zufrieden. Meine Fragen wurden immer schnell und präzise beantwortet.

Sebastian Hartmann Immobilieneigentümer

Ich kann Deutsche Grundsteuer nur jedem Eigentümer empfehlen. Wir sind sehr zufrieden mit der Betreuung und Ablauf der Zusammenarbeit. Vielen Dank!

Maria Vertille Eigenheimbesitzer*in

Sehr kompetent und vertrauenswürdig. Ich habe sehr gute Hilfe bei der Vorbereitung der Grundsteuererklärung bekommen.

Peter Langen Unternehmer

    FAQ

    Mit der Grundsteuerreform 2022 ändert sich die Bewertung der sogenannten Grundsteuer A, welche sich auf das land- und forstwirtschaftliche Vermögen bezieht. In Zukunft wird nicht mehr die Vermögenssubstanz, also das Grundstück selbst, als Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern mit dem durchschnittlichen Ertragswertverfahren berechnet. Der Grundsteuerwert setzt sich somit aus der Multiplikation aller Nettobeträge aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks zusammen.

    Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten.

     
     

    Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten:

     

    1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
    2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen ( digital oder auch per Post möglich)
    3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
    4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online
    5. Wir übermitteln ihre Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt
    6. Anschließend überprüfen unsere Steuerexperten den fertigen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit

    Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere diese Angaben benötigt:

     

    • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Gemarkung

    •  

      Flur und Flurstück des Grundvermögens

    •  

      Eigentumsverhältnisse

    •  

      Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)

    •  

      Fläche des Grundstücks

    • ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes

    •  

      mehrere Gemeinden [ja/nein]

    •  

      Mieteigentumsanteil [Zähler/Nenner]

    •  

      Nutzungsart

    •  

      Baudenkmal [ja/nein]

    •  

      ggf. Abbruchverpflichtung

     

    Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid, in der Teilungserklärung.

    Nicht die Frist zur Abgabe verpassen!

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