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Grundsteuererklärung für ausländische Immobilieninvestoren erstellen

Als ausländischer Immobilieninvestor müssen Sie für Ihr Grundstück in Deutschland dieses Jahr eine neue Grundsteuererklärung abgeben. Wir übernehmen das für Sie.

Alle Grundstück- und Immobilieneigentümer müssen bis zum 31. Januar 2023, aufgrund der Grundsteuerreform 2022, eine einmalige Grundsteuererklärung abgeben.

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Grundsteuerreform 2022

Bisher wird die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren auf Basis des Einheitswertes, also des vom Finanzamt bestimmten Grundstückswertes, berechnet. Diese Berechnung lag bis heute jahrhundertealten Werten zugrunde, welche im Osten Deutschlands aus dem 1935 und im Westen aus dem Jahre 1964 stammen. Diese Werte haben sich seitdem allerdings sehr unterschiedlich entwickelt, was heute zu größeren Unterschieden bei den Grundsteuerzahlungen führen kann.

Die Bundesregierung reagierte auf diese Ungleichheit mit dem Beschluss der Grundsteuerreform 2022, welche die Ermittlung der Grundsteuer landesweit angleichen soll. Dabei gilt es außerdem eine erhöhte steuerliche Belastung der Bürger zu verhindern. In welchem Umfang Steuerpflichtige von diesen Änderungen betroffen sind ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorherzusagen.

Was müssen Sie als ausländischer Immobilieninvestor genau machen?

Alle Besitzer von Grundstücken und Immobilieninvestoren werden dieses Jahr dazu aufgefordert eine Grundsteuererklärung zur Neuermittlung ihrer Grundstückswerte einzureichen. Diese “Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes” muss noch in diesem Jahr in elektronischer Form über ELSTER an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Immobilieninvestoren

Alle Immobilieninvestoren und Grundstücksbesitzer bekommen in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 einen viermonatige Frist um eine Grundsteuererklärung zur Neuermittlung ihres Grundstückswertes abzugeben.

Hier ein Blick auf die wichtigsten Termine:

Stichtag, Start der Hauptfeststellung: 01.01.2022

Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung: 01.07. - 31.10.2022

Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer: 01.01.2025

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Wir haben uns auf die Erstellung von Grundsteuererklärungen spezialisiert. Damit können Sie als Immobilieneigentümer und Immobilienunternehmen eine rechtssichere, professionelle, fristgerechte und kostengünstige Grundsteuererklärung abgeben.

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Das Wichtigste zur Grundsteuerreform 2022

Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet bis zum 31.Januar 2023 Ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten zu lassen.

Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.

Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen können und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Grundlage der neuen Berechnungen erhoben werden kann.

Informationen zur Grundsteuererklärung je Bundesland

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Sehr kompetent und vertrauenswürdig. Ich habe sehr gute Hilfe bei der Vorbereitung der Grundsteuererklärung bekommen.

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    FAQ

    Der Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer ist der 01.01.2025. Dafür müssen alle Grundbesitz- und Immobilienbesitzer in Deutschland in diesem Jahr in einem Zeitraum von 4 Monaten eine Grundsteuererklärung abgeben.

    Die elektronische Abgabe der elektronischen Grundsteuererklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes muss zwischen dem 1. Juli und 31. Januar 2023 geschehen.

    Mit der Grundsteuerreform 2022 ist jeder Grundstück- und Immobilienbesitzer dazu verpflichtet eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen. Diese neue Bewertung ihres Grundstücks bestimmt die Berechnung der am 01. Januar 2025 in Kraft tretenden neuen Grundsteuer.

    DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwertes zu bewahren.

     

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