Grundsteuererklärung für ausländische Immobilieninvestoren erstellen
Als ausländischer Immobilieninvestor müssen Sie für Ihr Grundstück in Deutschland dieses Jahr eine neue Grundsteuererklärung abgeben. Wir übernehmen das für Sie.
Alle Grundstück- und Immobilieneigentümer müssen bis zum 31. Januar 2023, aufgrund der Grundsteuerreform 2022, eine einmalige Grundsteuererklärung abgeben.
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Was müssen Sie als ausländischer Immobilieninvestor genau machen?
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für ausländische Immobilieninvestoren
Grundsteuerreform 2022
Grundsteuerreform 2022
Bisher wird die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren auf Basis des Einheitswertes, also des vom Finanzamt bestimmten Grundstückswertes, berechnet. Diese Berechnung lag bis heute jahrhundertealten Werten zugrunde, welche im Osten Deutschlands aus dem 1935 und im Westen aus dem Jahre 1964 stammen. Diese Werte haben sich seitdem allerdings sehr unterschiedlich entwickelt, was heute zu größeren Unterschieden bei den Grundsteuerzahlungen führen kann.
Die Bundesregierung reagierte auf diese Ungleichheit mit dem Beschluss der Grundsteuerreform 2022, welche die Ermittlung der Grundsteuer landesweit angleichen soll. Dabei gilt es außerdem eine erhöhte steuerliche Belastung der Bürger zu verhindern. In welchem Umfang Steuerpflichtige von diesen Änderungen betroffen sind ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorherzusagen.
Was müssen Sie als ausländischer Immobilieninvestor genau machen?
Was müssen Sie als ausländischer Immobilieninvestor genau machen?
Alle Besitzer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland werden dieses Jahr dazu aufgefordert eine Grundsteuererklärung zur Neuermittlung ihrer Grundstückswerte einzureichen. Diese “Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes” muss noch in diesem Jahr in elektronischer Form über ELSTER an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für ausländische Immobilieninvestoren
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für ausländische Immobilieninvestoren
Alle Immobilieninvestoren und Grundstücksbesitzer bekommen in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Januar 2023 einen viermonatige Frist um eine Grundsteuererklärung zur Neuermittlung ihres Grundstückswertes abzugeben.
Hier ein Blick auf die wichtigsten Termine:
Stichtag, Start der Hauptfeststellung: 01.01.2022
Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung: 01.07. – 31.01.2023
Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer: 01.01.2025
Grundsteuerreform 2022
Bisher wird die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren auf Basis des Einheitswertes, also des vom Finanzamt bestimmten Grundstückswertes, berechnet. Diese Berechnung lag bis heute jahrhundertealten Werten zugrunde, welche im Osten Deutschlands aus dem 1935 und im Westen aus dem Jahre 1964 stammen. Diese Werte haben sich seitdem allerdings sehr unterschiedlich entwickelt, was heute zu größeren Unterschieden bei den Grundsteuerzahlungen führen kann.
Die Bundesregierung reagierte auf diese Ungleichheit mit dem Beschluss der Grundsteuerreform 2022, welche die Ermittlung der Grundsteuer landesweit angleichen soll. Dabei gilt es außerdem eine erhöhte steuerliche Belastung der Bürger zu verhindern. In welchem Umfang Steuerpflichtige von diesen Änderungen betroffen sind ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorherzusagen.
Was müssen Sie als ausländischer Immobilieninvestor genau machen?
Alle Besitzer von Grundstücken und Immobilieninvestoren werden dieses Jahr dazu aufgefordert eine Grundsteuererklärung zur Neuermittlung ihrer Grundstückswerte einzureichen. Diese “Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes” muss noch in diesem Jahr in elektronischer Form über ELSTER an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Das sind die Fristen zur Grundsteuerreform 2022 für Immobilieninvestoren
Alle Immobilieninvestoren und Grundstücksbesitzer bekommen in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 einen viermonatige Frist um eine Grundsteuererklärung zur Neuermittlung ihres Grundstückswertes abzugeben.
Hier ein Blick auf die wichtigsten Termine:
Stichtag, Start der Hauptfeststellung: 01.01.2022
Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung: 01.07. - 31.10.2022
Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer: 01.01.2025
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Wir haben uns auf die Erstellung von Grundsteuererklärungen spezialisiert. Damit können Sie als Immobilieneigentümer und Immobilienunternehmen eine rechtssichere, professionelle, fristgerechte und kostengünstige Grundsteuererklärung abgeben.
100% digital
Unsere Strukturen und Abläufe sind vollständig digitalisiert, damit unsere Mandanten von effizienten Prozessen profitieren können. Mit unserer Software können Sie Ihre Grundsteuererklärung ganz einfach überprüfen und unterzeichnen. Anschließend wird diese durch unsere Steuerberater dem Finanzamt übermittelt.
100% Preisgarantie
Sie profitieren bei uns von einer transparenten Preisstruktur und erhalten Ihre Grundsteuererklärung zu einem kostengünstigen Festpreis angeboten. Diese Preisgarantie ist für uns ein Versprechen gegenüber unseren Immobilieneigentümern und Immobilienunternehmen.
Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet bis zum 31.Januar 2023 Ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten zu lassen.
Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.
Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen können und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Grundlage der neuen Berechnungen erhoben werden kann.
Alle Grundstücksbesitzer und Immobilieneigentümer müssen ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten lassen
Grundsteuererklärungen für jedes Grundstück und jede Immobilie müssen bis zum 31.Januar 2023 beim Finanzamt eingereicht werden
Bis 2024 werden die Grundsteuer-Hebesätze durch die Kommunen angepasst
Im Jahr 2025 wird die Grundsteuer für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie neu erhoben
Die Grundsteuer ist bei vermieteten Immobilien weiterhin auf den Mieter umlegbar
Der Beginn der Erhebung der neuen Grundsteuer ist der 01.01.2025. Dafür müssen alle Grundbesitz- und Immobilienbesitzer in Deutschland in diesem Jahr in einem Zeitraum von 4 Monaten eine Grundsteuererklärung abgeben.
Die elektronische Abgabe der elektronischen Grundsteuererklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes muss zwischen dem 1. Juli und 31. Januar 2023 geschehen.
Mit der Grundsteuerreform 2022 ist jeder Grundstück- und Immobilienbesitzer dazu verpflichtet eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen. Diese neue Bewertung ihres Grundstücks bestimmt die Berechnung der am 01. Januar 2025 in Kraft tretenden neuen Grundsteuer.
DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwertes zu bewahren.
Wir bieten professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 und erstellen für Sie die Grundsteuererklärung. Darüber hinaus gewährleisten wir im Nachgang die Prüfung der Steuerbescheide.
Im vergleich zu gewöhnlichen Steuerkanzleien und Steuerberatern bieten wir Ihnen einen eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung für einen kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro an. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 %.