Die Grundsteuer ist eine der zentralen Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Rund 15 Mrd. Euro werden jährlich eingenommen, um öffentliche Einrichtungen zu finanzieren, die Infrastruktur vor Ort aufrechtzuerhalten und auszubauen.
Bislang wurde die Grundsteuer auf der Grundlage des sogenannten Einheitswerts berechnet, einem vom Finanzamt festgelegten Grundstückswert, der mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl und dem Hebesatz multipliziert wird. Doch gerade diese Einheitswerte aus den Jahren 1964 bzw. 1935 haben sich seitdem stark unterschiedlich entwickelt und zu ungleichen und ungerechten Folgen für die Steuerzahler geführt.
Richter erklärten die bisherige Gesetzeslage im Jahr 2018 für verfassungswidrig. Als Reaktion darauf brachte der Gesetzgeber die Grundsteuerreform 2022 auf den Weg.
Inhaltsverzeichnis:
- Wie bekommen Sie Ihren Steuerbescheid?
- Wie berechnet sich der Steuerbetrag?
- Grundsteuererklärung 2022 – Warum?
- Wann sollte Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt werden?
- DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
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Wie bekommen Sie Ihren Steuerbescheid?
Für die Erstellung eines Grundsteuerbescheides muss jeder Grundstücks- und Eigenheimbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben. Nach Einreichen der Grundsteuererklärung wird der Grundsteuerbescheid früher oder später per Post an Sie verschickt. Die zuständige Gemeinde übermittelt damit die Höhe der Grundsteuer, welche für das Eigentum gezahlt werden muss. Das passiert jedoch nicht in Hamburg, Bremen oder Berlin, in welchen der Grundsteuerbescheid direkt vom Finanzamt verschickt wird.
Der Grundsteuerbescheid wird normalerweise einmal jährlich verschickt. Haben sie erst kürzlich den Kaufvertrag für eine Immobilie oder ein Grundstück unterzeichnet? Dann werden Sie den Grundsteuerbescheid erst zum 1. Januar des Folgejahres zugeschickt bekommen.
Einige Gemeinden und Stadtstaaten in Deutschland haben beschlossen, die Grundsteuer nicht mehr jährlich an die Bürger zu verschicken. Dies spart den Behörden Kosten und Zeit. Wenn sich an der Höhe der Steuer gegenüber dem Vorjahr nichts ändert, reicht es für die Gemeinden bzw. Finanzbehörden aus, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachungen festzusetzen. Also durch die Medien oder über das Internet.
Wie berechnet sich der Steuerbetrag?
Die Grundsteuer wurde bisher auf der Grundlage des Einheitswerts berechnet. Dieser Wert wird von den Finanzämtern festgelegt und multipliziert mit der Steuermesszahl, die vom Bund gesetzlich festgelegt ist. Die Hebesatzregelung erfolgt durch die Gemeinden.
In Zukunft berechnet sich die Grundsteuer weiterhin in drei Schritten:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Die Berechnung des Grundstückswerts erfolgt zukünftig anders als bisher. Statt dem Einheitswert wird der Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete zugrunde gelegt. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes sind relevant für die neue Berechnung.
Die Steuermesszahl wird zunächst gesenkt, um den Gemeinden zu ermöglichen, die Hebesätze anzupassen und somit eventuelle finanzielle Verluste auszugleichen.
Grundsteuererklärung 2022 – Warum?
Die Grundsteuer wurde bisher anhand von Jahrzehnte alten Grundstückswerten berechnet. So bezog man sich im Westen Deutschlands auf Einheitswerte aus dem Jahr 1964, in den ostdeutschen Ländern hingegen sogar auf Werte von 1935.
Wertsteigerungen von Immobilien ziehen oft unterschiedliche oder sogar gegensätzliche Grundsteuerzahlungen nach sich. Selbst bei vergleichbaren Immobilien in der Nähe können dabei große Unterschiede entstehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Gesetzeslage im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da sie eine Ungleichbehandlung des Steuerzahlers zur Folge hat. Dies ist laut dem Gericht nicht mehr hinnehmbar und muss dringend geändert werden.
Wann sollte Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt werden?
Der Bescheid, der den Wert der Grundsteuer mitteilt, ist ein sogenannter Feststellungsbescheid. Für ihn gelten die gleichen Regeln wie für andere Steuerbescheide auch. Das bedeutet insbesondere, dass der Steuerpflichtige Einspruch einlegen und beantragen kann, den Feststellungsbescheid richtig zu stellen, falls Fehler entdeckt werden.
Der Feststellungsbescheid im Rahmen der Grundsteuer enthält verschiedene Feststellungen, zum Beispiel den Grundsteuerwert, die Vermögensart, die Grundstücksart, die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit, die Höhe der jeweiligen Anteile bei mehreren Beteiligten, die Steuermesszahl und den Steuermessbetrag. Diese könnten in der Theorie jeweils separat mit dem Einspruch angefochten werden. Denn dabei könnte es passieren, dass nur gegen einen Wert Einspruch eingelegt wird und andere Werte dadurch “bestandskräftig” werden. Das bedeutet: Sollte der Steuerpflichtige später noch einen Fehler finden, kann er diese bestandskräftigen Werte nicht mehr mit einem Einspruch ändern lassen.
Wie lange kann gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch eingelegt werden?
Bei einem Verdacht auf Fehler eines Grundsteuerbescheides sollte umgehend dagegen Widerspruch einlegen. Dies ist in allen Bundesländern außer Niedersachsen möglich, wo dieses Verfahren abgeschafft wurde. Abhängig vom Landesrecht gibt es dort nur noch die Möglichkeit, Klage einzureichen.
Es besteht die Möglichkeit, gegen einen falschen Grundsteuerbescheid innerhalb eines Monats vorzugehen. Wenn der Bescheid per Post verschickt wurde, gilt er am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post als zugestellt.


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