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Grundsteuer Thüringen – Das Wichtigste im Überblick

Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die jeder Grundstückseigentümer entrichten muss und die sich nach der Lage, der Größe und dem Wert des Grundstücks richtet. In den letzten Jahren gab es immer wieder Kritik an der Grundsteuer, weil sie oft als zu hoch empfunden wurde. Nun steht endlich die langersehnte Reform an: Der Gesetzgeber überarbeitet die Regeln für die Berechnung der Grundsteuer und tritt damit einen wichtigen Schritt in Richtung Gerechtigkeit vor.

Mit der Grundsteuerreform 2022 werden weitreichende Änderungen und offene Fragen eingeführt: Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen sind einzuhalten? Und müssen Steuerzahler mit einer baldigen Erhöhung der Grundsteuer rechnen?

Die Thüringer Landesregierung kennt und folgt den Vorgaben des einheitlichen Bundesmodells. Dadurch wird eine einheitliche Regelung für alle Bürger gewährleistet. Einen detaillierten Einblick in die Grundsteuerprozess und die Berechnung der Grundsteuer in Thüringen erhalten Sie von unseren Steuerexperten im Folgenden.

Wir sind die Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de und kümmern uns um Ihre Reform der Grundsteuer 2022. Wir wollen, dass Sie die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich gestalten und vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Thüringen
  • Grundsteuererklärung Thüringen
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes Ende 2019 seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen Folge geleistet. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 das bisher gültige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Kommunen in Deutschland sind auf die Einnahmen durch die Grundsteuer angewiesen, um öffentliche Einrichtungen und die Infrastruktur zu erhalten. Jährlich fließen rund 15 Mrd. Euro an Steuergeldern in die Kassen der Gemeinden und Städte, was eine enorme Bedeutung für den Erhalt wichtiger Einrichtung hat. Ohne dieses Geld wäre es kaum möglich, Schulen, Kitas, Radwege und vieles mehr zu unterhalten.

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Bundesmodell

Wesentliches Problem der bisherigen Berechnung liegt in dem Zugrundelegen von Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können. Ungerecht und verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.

Die Grundstücksbewertung orientiert sich jetzt am Bodenrichtwert und einer statistischen Nettokaltmiete – anders als vorher, wo der Einheitswert maßgeblich war. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes sind nun relevante Faktoren für die Berechnung.

Die Steuermesszahl wird zunächst leicht gesenkt, was den Gemeinden ermöglicht, die Hebesätze anzupassen und somit eventuelle Verluste in den Gemeindekassen zu decken. Dies ist eine gute Möglichkeit, um die finanzielle Lage der Gemeinden zu verbessern und gleichzeitig den Bürgern entgegenzukommen.

 

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

 

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

 

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum werden künftig das Ertragswertverfahren anwenden, um den Feststellungswert zu berechnen. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

 

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

 

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

 

Die Einführung der Grundsteuer C ist eine zusätzliche Neuerung, die vor allem Kommunen entlasten soll. Ab 2025 wird es den Städten und Gemeinden erlaubt sein, leerstehende oder unbebaute Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Durch diese Regelung wird versucht, dem Missbrauch von baureifen Grundstücken entgegenzuwirken, die nur gekauft werden, um sie später gewinnbringend weiterzuverkaufen. Gleichzeitig erhofft man sich durch die Einführung der Grundsteuer C in Ballungszentren langfristige finanzielle Entlastung für Mieter und eine allgemeine Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

Grundsteuer Thüringen

Thüringen setzt bei der Berechnung der Grundsteuer auf das einheitliche Bundesmodell. Dies entspricht der Mehrheit der Bundesländer und ist somit eine sinnvolle Entscheidung. Das neue Modell ist transparent und einfach zu verstehen, was für die Bürgerinnen und Bürger von großem Vorteil ist. Auch wenn es in sieben Bundesländern noch anders gehandhabt wird, so ist doch Thüringen auf dem richtigen Weg.

Durch die Öffnungsklausel behalten die Länder die Befugnis über ihre eigenen Grundsteuerregelung und sichern so nicht nur die Einnahmen aus der Grundsteuer, sondern schützen auch den Bund vor zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen.

Die sogenannte Öffnungsklausel wird von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie dem Saarland und Sachsen in Anspruch genommen. Thüringen und die anderen Bundesländer verfahren bei der Grundsteuer bereits nach den vorherigen Richtlinien.

Grundsteuererklärung Thüringen

Die Regelungen für die Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 sind allgemein bekannt. Dies hat die zuständigen Finanzbehörden bereits Mitte März dieses Jahres in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung bekannt gegeben.

Für Grundsteuerzahler besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 zu übermitteln.

Es ist vorgeschrieben, dass die Grundsteuererklärung elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht werden muss. Dies gilt für alle Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – mit Ausnahme von begründeten Fällen.

Die Grundsteuer wird in Deutschland ab 2025 neu berechnet. Bis zum Jahresende 2024 gelten noch die alten Einheitswerte, danach tritt das reformierte Grundsteuergesetz in Kraft. Dies bedeutet für Grundstückseigentümer eine Umstellung der Steuerzahlungen, die sich nach dem Wert des jeweiligen Grundstücks richtet.

Die Höhe der Steuerpflicht für jeden Einzelnen wird sich durch die neuen Regelungen ändern. Wie genau, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegen.

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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

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  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
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Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.