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Grundsteuer Sachsen – Das Wichtigste im Überblick

Verfassungswidrig, so lautete der Rechtsspruch des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018. Nicht länger hinzunehmen sei die Ungleichbehandlung des Steuerzahlers gemäß des Grundsteuergesetzes.

In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und ein neues Grundsteuergesetz auf den Weg gebracht. In diesem Jahr startet nun endlich die Umsetzung der sogenannten Grundsteuerreform 2022. Eine einheitliche und gerechte Regelung für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer, so der Gesetzgeber.

Welche Besonderheiten bringt die Grundsteuer für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen mit sich? Wie berechnet sich die sächsische Grundsteuer zukünftig und welche Termine und Fristen sind einzuhalten? Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen für das Bundesland Sachsen zusammengefasst. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Reform der Grundsteuer 2022 spezialisiert. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell & Grundsteuer Sachsen
  • Modifiziertes Bundesmodell
  • Grundsteuererklärung Sachsen
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Seit jeher stellt die Grundsteuer eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen sowie dem Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen.

Die Grundsteuer ist jährlich allgemein auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. 

Man spricht von einer sogenannten Real- oder Objektsteuer, welche an den vorhandenen Grundbesitz (Grundwert) ansetzt. Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt. Persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. 

Zu leisten haben Eigentümer die Zahlung grundsätzlich selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Die bisherige Grundsteuerberechnung basiert auf längst überholten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Eine nicht weiter hinnehmbare Ungleichbehandlung des Steuerzahlers ist die Folge. 

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Bundesmodell & Grundsteuer Sachsen

Durch die Reform der Grundsteuer 2022 soll sich dies deutschlandweit ändern. Das sogenannte Bundesmodell gilt als deutlich gerechtere Berechnungsmethode. 

Anders als bisher, wird die Berechnung zukünftig nicht mehr auf Grundlage der vorherigen Einheitswerte erfolgen. Neu ist das Zugrundelegen von Bodenrichtwert und statistischer Nettokaltmiete. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Gebäudealter.

In einem dreistufige Verfahren wird der Wert des Grundbesitzes mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommunen multipliziert. 

Weitere Besonderheit ist die zukünftige Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren, für die Berechnung des Feststellungswertes anzuwenden. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

Wichtige Prämisse der Reform der Grundsteuer 2022: Trotz all dieser Änderungen soll das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich gehalten werden und eine insgesamt höhere Steuerbelastung des Bürgerinnen und Bürger vermieden werden. Man spricht von der sogenannten Aufkommensneutralität. 

Modifiziertes Bundesmodell

Ebenso wie das Saarland, folgt auch Sachsen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform 2022 weitestgehend dem Bundesmodell. Die Öffnungsklausel findet aber dennoch Verwendung und geringfügige Änderungen am Bundesmodell werden im sächsischen Grundsteuergesetz festgehalten. 

„Modifiziertes Bundesmodell“, so lautet die Bezeichnung der in Sachsen gültigen Grundsteuerregelung. Angepasste und landesspezifische Steuermesszahlen werden für die Berechnung der Grundsteuer verwendet.

Zukünftig werden gewerbliche Grundstücke und nicht dem Wohnzweck dienliche Grundstücke durch eine Grundsteuerberechnung mit höheren Steuermesszahlen stärker belastet. Anders als das Saarland, verzichtet Sachsen darauf auch unbebaute Grundstücke höher zu besteuern. 

Die Steuermesszahlen im Vergleich:

Unbebaute Grundstücke:

  • 0,34 ‰ gemäß Bundesmodel
  • 0,36 ‰ Sächsisches Modell

Ein- & Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke & Wohnungseigentum:

  • 0,31 ‰ gemäß Bundesmodel
  • 0,36 ‰ Sächsisches Modell

Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke & sonstige bebaute Grundstücke:

  • 0,34 ‰ gemäß Bundesmodel
  • 0,72 ‰ Sächsisches Modell

Grundsteuererklärung Sachsen

Im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung hat das Finanzministerium sowie die sächsischen Finanzbehörden bereits Mitte März 2022 alle Bürgerinnen und Bürger über die diesjährige Grundsteuerreform informiert. 

Demnach besteht für alle sächsischen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 zu übermitteln.

Der Gesetzgeber schreibt dabei eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtend für alle Grundsteuerzahler vor. Die Übermittlung kann über das ELSTER-Portal vorgenommen werden. Einer Ausnahme für Immobilieneigentümer und Grundstücksbesitzer kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden. 

Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann das reformierte Grundsteuergesetz.

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

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