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Grundsteuer Sachsen-Anhalt – Das Wichtigste im Überblick

Seit vielen Jahren hört man immer wieder Kritik an der Grundsteuer, nun ist es endlich

soweit und der Gesetzgeber reformiert die Grundsteuer – bundesweit! Diese Reform ist längst überfällig und wird in Sachsen-Anhalt gestartet.

Die Grundsteuerreform 2022 hat weitreichende Änderungen und offene Fragen zur Folge. Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen sind einzuhalten? Und müssen Steuerzahler mit einer baldigen Erhöhung der Grundsteuer rechnen?

Die sachsen-anhaltische Landesregierung ist stets bestrebt, die Vorgaben des einheitlichen Bundesmodells zu erfüllen und Abweichungen hiervon vorzubeugen. Unsere Steuerexperten geben Ihnen im Folgenden einen ausführlichen Einblick in die Grundsteuerprozesse und Berechnung der Grundsteuer in Sachsen-Anhalt.

Wir sind die Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de und kümmern uns um die Reform der Grundsteuer 2022. Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen die Hindernisse bei der Feststellung des neuen Grundsteuerwerts so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Problemen zu bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Sachsen-Anhalt
  • Grundsteuererklärung Sachsen-Anhalt
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

 Der Gesetzgeber hat bereits Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und damit seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen Folge geleistet. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 das bisher gültige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Kommunen in Deutschland sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. Jährlich stehen rund 15 Mrd. Euro zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und diverser Infrastrukturen zur Verfügung. Dabei ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen in Deutschland. Ohne diese Steuereinnahmen wären viele kommunale Dienstleistungen nicht finanzierbar.

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Bundesmodell

Ein wesentliches Problem der bisherigen Berechnungen ist, dass sie auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) oder 1935 (Ostdeutschland) beruhen. Diese Werte haben sich seither jedoch stark und teilweise gegensätzlich entwickelt. Hinzu kommt, dass auch für vergleichbare Immobilien in benachbarten Gebieten erhebliche Unterschiede bei der Grundsteuerzahlung auftreten können. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dies ungerecht und verfassungswidrig ist.

Der Grundstückswert wird künftig anhand des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete berechnet, was eine deutliche Verbesserung gegenüber der alten Einheitswert-Methode darstellt. Auch die Grundstücksfläche, Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes sind für die neue Berechnung relevant.

Die Steuermesszahl wird zunächst gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen. Dies ist eine Möglichkeit, eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken.

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Es gibt in Zukunft einen klaren Unterschied zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum werden das Ertragswertverfahren anwenden, um den Feststellungswert zu berechnen. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Mit der Grundsteuer C wird es ab 2025 den Kommunen ermöglicht, baureife und unbebaute Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten, um spekulativen Vorhalten von baureifen Grundstücken entgegenzuwirken. Dies soll langfristig finanzielle Entlastung für Mieter sowie eine allgemeine Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes bewirken – vor allem in Ballungsräumen.

Grundsteuer Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bekennt sich zum Bundesmodell der Grundsteuer – anders als in sieben anderen Bundesländern. Dies ist eine gerechte Lösung, da das Modell die Einheitlichkeit wahrt und so für alle Bürger klar und transparent ist.

Die Öffnungsklausel des Bundesgesetzes über die Grundsteuer gibt den einzelnen Ländern die Befugnis, ihre eigenen Grundsteuerregelungen festzulegen und sicherzustellen, dass die Grundsteuer weiterhin besteht. Dadurch werden Einnahmen generiert, die andernfalls vom Bund selbst aufgebracht werden müssten.

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und das Saarland berufen sich auf die Öffnungsklausel. Sachsen-Anhalt und alle anderen Bundesländer berechnen die Grundsteuer wie bereits beschrieben.

Grundsteuererklärung Sachsen-Anhalt

Es gibt einen allgemeinen Konsens über die Regelungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung 2022. Die zuständigen Finanzbehörden haben bereits Mitte März dieses Jahres in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung über die Pflichten und Fristen informiert.

Grundsteuerzahler haben vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ einzureichen.

Die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung muss über das ELSTER-Portal erfolgen. Dies ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend – mit Ausnahme eines begründeten Falls.

Die Grundsteuer wird bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin auf der Grundlage der bisherigen Einheitswerte entrichtet. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann jedoch das reformierte Grundsteuergesetz.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht genau festzulegen, inwiefern und wie hoch Steuerpflichtige von den anstehenden Veränderungen betroffen sein werden.

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Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

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  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
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Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.