Grundsteuerreform 2022 – bundesweit sorgt dieses Thema bei Grundbesitzern für großes Aufsehen. Viele Änderungen, Pflichten und Fragen gehen mit diesem Thema einher. Zudem herrscht Unklarheit über die Berechnung und Umsetzung der Grundsteuer 2022.
Auch im Saarland erwartet Bürgerinnen und Bürger eine leicht, vom Bundesmodell, abweichende Berechnung.
Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Reform der Grundsteuer 2022 spezialisiert. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.
Welche Besonderheiten bringt die Grundsteuer im Saarland mit sich? Wie berechnet sich die saarländische Grundsteuer zukünftig und welche Termine und Fristen sind einzuhalten?
Unsere Grundsteuerexperten haben alle Antworten für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis:
- Grundsteuerreform 2022
- Bundesmodell & Grundsteuer Saarland
- Modifiziertes Bundesmodell
- Grundsteuererklärung Saarland
- DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
Grundsteuerreform 2022
Man spricht bei der Grundsteuer von einer sogenannten Real- und Objektsteuer. Sie setzt an den vorhandenen Grundbesitz (Grundwert) an und wird jährlich entrichtet. Besteuert wird jeglicher Grundbesitz, unteranderem gehören dazu Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt. Persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Zu leisten haben Eigentümer die Zahlung grundsätzlich selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.
2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das damalige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. Zu ungerecht sei die bisherige Grundsteuerberechnung basierend auf längst überholten Einheitswerten aus den Jahren 1964 und 1935. Durch teils unterschiedliche Wertveränderungen haben sich über die Zeit massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung ergeben. Ein nicht länger hinzunehmender Zustand.
Dabei stellt die Grundsteuer mit 15 Mrd. Euro jährlich seit jeher eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen sowie dem Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen.
Der Bundesgesetzgeber war also gefordert, eine schnelle und verfassungskonforme Lösung zu schaffen.
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Bundesmodell & Grundsteuer Saarland
Dies gelang im November 2019. Damals wurde das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und der Weg für eine neue Grundsteuerberechnung geebnet.
Bislang basiert die Grundsteuerberechnung auf längst überholten Einheitswerten. Sehr unterschiedliche und teils gegensätzliche Entwicklungen der Grundsteuer, selbst für benachbarte Grundstücke und Immobilien, war die Folge.
Anders als bisher, wird die Berechnung zukünftig nicht mehr auf Grundlage der angesprochenen Einheitswerte erfolgen. Es wird jedoch wie bisher auch, an einer dreistufigen Berechnungsmethode festgehalten:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Neu ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und statistischer Nettokaltmiete. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Gebäudealter.
Weitere Besonderheit ist die zukünftige Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren, für die Berechnung des Feststellungswertes anzuwenden. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.
All diese Änderungen erfolgen unter einer Prämisse: Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten und eine insgesamt höhere Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Modifiziertes Bundesmodell
Das Saarland folgt bei der Umsetzung der Grundsteuerreform 2022 weitestgehend dem Bundesmodell. Gleichzeitig folgt die saarländische Landesregierung der Öffnungsklausel und setzt geringfügige Veränderungen im eigenen Grundsteuergesetz um.
Man spricht von einem sogenannten „Modifiziertem Bundesmodell“. Diese geringfügigen Änderungen begrenzen sich auf die Anpassung landesspezifischer Steuermesszahlen. Abgesehen davon erfolgt die Berechnung der Grundsteuer im Saarland gemäß des Bundesmodells.
Ziel dieser Modifizierung ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern geringer zu belasten, als Besitzer von unbebauten Grundstücken oder Gewerbeimmobilien. Des Weiteren möchte man eine zusätzliche Anpassung der Hebesätze vermeiden.
Die Steuermesszahlen im Vergleich:
Unbebaute Grundstücke:
- 0,34 ‰ gemäß Bundesmodell
- 0,64 ‰ Saarländisches Modell
Ein- & Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke & Wohnungseigentum:
- 0,31 ‰ gemäß Bundesmodell
- 0,34 ‰ Saarländisches Modell
Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke & sonstige bebaute Grundstücke:
- 0,34 ‰ gemäß Bundesmodell
- 0,64 ‰ Saarländisches Modell
Grundsteuererklärung Saarland
Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist in elektronischer Form vorzunehmen. Dies gilt nicht nur im Saarland, sondern bundesweit.
Die Erklärung bezieht sich auf jeglichen Grundbesitz zum Hauptfeststellungstermin, dem 01. Januar 2022.
Im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Verpflichtet zur Erstellung und Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ sind in diesem Jahr alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Dabei kann die Erklärungsabgabe über das Steuerportal ELSTER vorgenommen werden.
Voraussetzung ist ein ELSTER-Benutzerkonto, welches benötigt wird, um die Erklärung abzugeben. Die Beantragung kann bereits über das Online-Portal erfolgen. Anschließend wird Ihnen ein sogenanntes ELSTER-Zertifikat zur Authentifizierung des Anmeldeprozesses zur Verfügung gestellt. Stellen Sie sicher, dass Sie dieses sicher abspeichern.
Eine erstmalige Registrierung kann in Ausnahmefällen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Als Steuerpflichtiger sollten Sie diese Zeit daher unbedingt mit einrechnen.
Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten.
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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
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