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Grundsteuer Rheinland-Pfalz – Das Wichtigste im Überblick

Nach langen Jahren der Kritik an der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz nimmt der Gesetzgeber endlich die längst überfällige Reformierung vor – und zwar bundesweit!

Mit der Grundsteuerreform 2022 kommen weitreichende Änderungen auf die Bürger zu: Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen sind einzuhalten? Und müssen Steuerzahler mit einer baldigen Erhöhung der Grundsteuer rechnen?

Die rheinland-pfälzische Landesregierung ist dem einheitlichen Bundesmodell gegenüber offen und sieht keinerlei Abweichungen von dieser Regelung vor. Einen detaillierten Einblick in die Grundsteuerprozess und die Berechnung der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz erhalten Sie im Folgenden von unseren Steuerexperten.

Die Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de ist spezialisiert auf die Reform der Grundsteuer 2022. Unsere Hauptaufgabe ist es, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Rheinland-Pfalz
  • Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Der Gesetzgeber hat bereits Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und wird damit seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen gerecht. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 das bisher gültige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde der Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Grundsteuer ist eine, für Kommunen unerlässliche, jährliche Einnahme in Höhe von rund 15 Mrd. Euro. Dieses Steuergeld kommt vorrangig den öffentlichen Einrichtungen zugute, wie beispielsweise Schulen und Kitas, aber auch für den Unterhalt und Ausbau lokaler Infrastrukturen, wie Straßen und Radwegen, ist die Grundsteuer von Bedeutung.

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Bundesmodell

Das Hauptproblem der bisherigen Berechnungen liegt darin, dass sich die Einheitswerte aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands sehr unterschiedlich entwickelt haben. Dies führt dazu, dass für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Der vorherige Einheitswert wird bei der neuen Berechnung des Grundstückswerts durch den Bodenrichtwert und eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete ersetzt. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) sowie das Alter des Gebäudes sind für die neue Berechnung relevant.

Zunächst wird die Steuermesszahl leicht gesenkt. Gemeinden können anschließend selbst entscheiden, ob sie die Hebesätze anpassen und dadurch eventuelle finanzielle Verluste decken möchten.

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Es gibt künftig eine klare Trennung zwischen dem Ertragswert- und Sachwertverfahren. Während Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum den Feststellungswert nach dem Ertragswertverfahren berechnen müssen, gelten für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum das Sachwertverfahren.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Mit der Grundsteuer C wird es ab 2025 den Kommunen ermöglicht, baureife und unbebaute Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Dies dient dem Zweck, Spekulationen mit baureifen Grundstücken vorzubeugen und dadurch langfristig die Mieter zu entlasten sowie den deutschen Wohnungsmarkt allgemein zu entspannen.

Grundsteuer Rheinland-Pflaz

Rheinland-Pfalz setzt bei der Berechnung der Grundsteuer auf das einheitliche Bundesmodell. Dieses Vorgehen wird von einer Mehrheit der Bundesländern unterstützt und sorgt in Rheinland-Pfalz für mehr Steuereinnahmen.

Einige Länder haben in Bezug auf die Grundsteuer bereits eigene Regelungen getroffen, die Bundesregierung setzt jedoch weiterhin auf die Öffnungsklausel. Durch diese wird sichergestellt, dass die einzelnen Länder selbst über die Gestaltung der Grundsteuer entscheiden können und so auch weiterhin an Einnahmen kommen. Andernfalls müsste der Bund für diese Haushaltsausgaben aufkommen.

Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz

Die zuständigen Finanzbehörden haben bereits im März 2022 die Pflichten und Fristen für die Grundsteuererklärung 2022 bekannt gemacht. Diese Regelung wird von allen Seiten unterstützt.

Für alle Grundsteuerzahler, die ihren Wert nachweisen möchten, öffnet sich vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 die Möglichkeit, die “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” einzureichen.

Die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung sollte über das ELSTER-Portal erfolgen. Dies ist eine effizientere Methode, die es Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht, schneller und einfacher ihre Steuererklärung abzugeben.

Die Grundsteuer wird bis zum 31. Dezember 2024 noch auf der Grundlage der bisherigen Einheitswerte berechnet. Ab dem 01. Januar 2025 tritt dann das reformierte Grundsteuergesetz in Kraft.

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht festlegen, in welcher Höhe und auf welche Weise Steuerpflichtige von den geplanten Veränderungen betroffen sein werden.

Jetzt rheinland-pfälzische Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
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Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.