Bundesweit müssen sich Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr auf eine Reform der Grundsteuer einstellen. Folgt die Großzahl der Bundesländer einem bundeseinheitlichen Modell, haben sich dennoch einzelne Bundesländer für ein eigenes Grundsteuermodell entschieden.
So auch Niedersachen – Die dortige Landesregierung hat sich ebenso wie sechs weitere Bundesländer dazu entschieden, ein eigenes Grundsteuergesetz zu erlassen und von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch zu machen.
Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Reform der Grundsteuer 2022 spezialisiert. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.
Unser folgender Beitrag beschäftigt sich mit den Besonderheiten des niedersächsischen Grundsteuergesetzes, erläutert die Berechnung der Grundsteuer in Niedersachsen und verweist auf die wichtigsten Termine und Fristen zur Grundsteuerreform 2022.
Inhaltsverzeichnis:
- Grundsteuerreform 2022
- Bundesmodell & Grundsteuer Niedersachsen
- Flächen-Lage-Modell
- Grundsteuererklärung Niedersachsen
- DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
Grundsteuerreform 2022
Das Problem der bisherigen Grundsteuerberechnung liegt in längst überholten Einheitswerten. Diese stammen im Westen Deutschlands aus dem Jahr 1964 und im Osten aus 1935. Betrachtet man diese Jahreszahlen wird schnell klar, dass eine Berechnung auf deren Grundlage nicht zeitgemäß sein kann.
So entschied 2018 auch das Bundesverfassungsgericht und erklärte das Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. Zu unterschiedlich und zu gegensätzlich haben sich die Einheitswerte seitdem verändert. Eine Ungleichberechtigung des Steuerzahlers ist die Folge.
Dabei gilt die Grundsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Städte und Gemeinden. Steuereinnahmen von jährlich rund 15 Mrd. Euro dienen als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen sowie dem Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen.
Um den Steuerzahler zukünftig gerechter zu besteuern und das Grundsteuergesetz in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen, war eine Neuregelung der Grundsteuer 2022 erforderlich.
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Bundesmodell & Grundsteuer Niedersachsen
Bereits im November 2019, kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Frist, hat der Gesetzgeber das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und somit seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen Folge geleistet. Was nicht heißt, dass bislang alle wesentlichen Punkte abschließend geklärt sind.
Aber dennoch, was die zukünftige Berechnung der Grundsteuer angeht, sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits alle wichtigen Entscheidungen getroffen.
Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer weiterhin in drei Schritten:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Grundlegende Änderung der Berechnung ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes.
Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken.
All dies erfolgt unter der Prämisse, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten.
Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Ein Kompromiss bei der Anpassung des Grundgesetzes, ohne den das Gelingen der Reform fraglich gewesen wäre.
Flächen-Lage-Modell
Auch das Land Niedersachsen bezieht sich bei der Umsetzung der Grundsteuerreform 2022 auf die Öffnungsklausel und etabliert eine eigene Berechnungsmethode – das Flächen-Lage-Modell.
Wesentliche Unterschiede zeigen sich bei der Berechnung des Grundsteuerwertes (Grundsteuer B) und der Steuermesszahl.
Erforderliche Daten für die Berechnung sind:
- Grundstücksfläche
- Gebäudefläche
- Nutzungsart der Immobilie
- Bodenrichtwert des Grundstücks
- Durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde
Anstelle des jeweiligen Gebäudealters tritt die sogenannte Äquivalenzzahl:
- Für Grundstücke: 0,04 Euro/qm
- Für Gebäude: 0,50 Euro/qm
Die niedersächsischen Steuermesszahlen lauten:
- 100% für Grund & Boden sowie Gebäudeflächen
- 70% für Wohnflächen
- 45% für denkmalgeschützte Gebäude und sozialen Wohnungsbau
So schaut die Berechnung der niedersächsischen Grundsteuer in der Theorie aus:
Schritt 1: (Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschnittlicher Bodenwert der Gemeinde)0,3
=
Lage-Faktor
Schritt 2: Grundstücksfläche x Äquivalenzzahl (Grundstück) x Lage-Faktor
=
Äquivalenzbetrag des Grundstücks
Schritt 3: Gebäudefläche x Äquivalenzzahl (Gebäude) x Lage-Faktor
=
Äquivalenzbetrag des Gebäudes
Schritt 4: Äquivalenzbetrag des Grundstücks x Grundsteuermesszahl (Grundstück)
+
Äquivalenzbetrag des Gebäudes x Grundsteuermesszahl (Gebäude)
=
Grundsteuermessbetrag
Schritt 5: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde
=
Grundsteuer
Ähnlich wie in Hessen, ist auch in Niedersachsen Ziel des Flächen-Lage-Modells, vorhandene Bodenwertunterschiede zu berücksichtigen. Somit führt ein erhöhter Bodenrichtwert nicht gleichermaßen zur Erhöhung der Steuermesszahl. Insgesamt erhofft man sich dadurch eine simplere und gleichzeitig gerechtere Berechnungsmethode als beispielsweise in Bayern oder Baden-Württemberg.
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden auch in Niedersachsen gemäß dem Bundesmodell behandelt (Grundsteuer A).
Grundsteuererklärung Niedersachsen
Die Abgabe der Grundsteuer Erklärung wird bundesweit einheitlich geregelt. Somit ist die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 zu übermitteln.
Die Erklärung bezieht sich auf jeglichen Grundbesitz zum Hauptfeststellungstermin, dem 01. Januar 2022.
Bereits Mitte März 2022 haben die zuständigen Finanzbehörden über die Pflichten und Fristen der Grundsteuer 2022 in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung informiert.
Vorgesehen ist, dass die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal vorgenommen wird. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.
Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann das reformierte Grundsteuergesetz.
Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.
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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
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