Endlich wird die längst überfällige Reformierung der Grundsteuer in Deutschland angestoßen! In den letzten Jahren hat sich die Kritik an der Regelung immer weiter verstärkt, doch nun steht eine bundesweite Neuordnung bevor. Dies ist ein großer Schritt für unsere Gesellschaft und wir hoffen, dass dadurch mehr Gerechtigkeit und Transparenz in die Abgaben gebracht wird.
Die Grundsteuerreform 2022 bringt viele Änderungen und Fragen mit sich: Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen müssen eingehalten werden? Und Steuerzahler können bald mit einer Erhöhung der Grundsteuer rechnen.
Die mecklenburgische Landesregierung folgt den Vorgaben des einheitlichen Bundesmodells und sieht keinerlei Abweichungen von dieser Regelung vor. Einen detaillierten Einblick in die Grundsteuerprozess und die Berechnung der Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie im Folgenden von unseren Steuerexperten.
Wir sind die Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de und haben uns auf die Reform der Grundsteuer 2022 spezialisiert. Unsere Hauptaufgabe ist es, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.
Inhaltsverzeichnis:
- Grundsteuerreform 2022
- Bundesmodell
- Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern
- Grundsteuererklärung Mecklenburg-Vorpommern
- DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
Grundsteuerreform 2022
Mit der Entscheidung zum Grundsteuer-Reformgesetzes Ende 2019 hat der Gesetzgeber seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen Folge geleistet. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung aufgefordert.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und sorgt so dafür, dass öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und Freizeiteinrichtungen weiterhin bestehen können. Auch für den Erhalt und Ausbau der lokalen Infrastruktur, wie Straßen, Brücken und Radwege, ist die Grundsteuer unerlässlich.
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Bundesmodell
Wesentliches Problem der bisherigen Berechnung liegt in dem Zugrundelegen von Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können. Ungerecht und verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.
Das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert ist eine grundlegende Änderung der Berechnung. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes sind relevante Faktoren für die neue Berechnung.
Die Steuermesszahl wird zunächst gesenkt und es bleibt den Gemeinden freigestellt, die Hebesätze anzupassen. Durch diese Maßnahme können eventuelle Verluste in den Gemeindekassen abgedeckt werden.
Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten:
Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes
Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung
Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Das zukünftige Verfahren zur Unterscheidung von Ertragswerten und Sachwerten wird für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken sowie sonstigem Wohnraum angewendet. Das Sachwertverfahren gilt hingegen für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.
Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Immobilienart
- Alter des Gebäudes
- Wohnfläche
- Mietniveaustufe
- Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter
Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:
- Herstellungskosten des Gebäudes
- Grundfläche des Gebäudes
- Alter des Gebäudes
- Grundstücksfläche
Neben der Grundsteuer C gibt es ab 2025 auch die Möglichkeit für Kommunen, baureife und unbebaute Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Dies soll spekulativem Vorhalten von baureifen Grundstücken entgegengewirkt werden und langfristig finanzielle Entlastung für Mieter in Ballungsräumen bringen.
Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern setzt, im Gegensatz zu sieben anderen Bundesländern, bei der Berechnung der Grundsteuer auf das einheitliche Bundesmodell – was die Mehrheit der Bundesländer vormacht.
Durch die Öffnungsklausel im Bundesgesetz werden den einzelnen Ländern Gestaltungsmöglichkeiten für ihre eigenen Grundsteuerregelungen erteilt. Dies garantiert das Fortbestehen der Grundsteuer und die damit verbunden Einnahmen, welche andernfalls vom Bund selbst hätten gedeckt werden müssen.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen berufen sich auf die sogenannte Öffnungsklausel. Alle anderen Bundesländer berechnen die Grundsteuer weiterhin nach dem bisherigen System.
Grundsteuererklärung Mecklenburg-Vorpommern
Der gemeinsame Konsens zur Regelung der Abgabe der Grundsteuererklärung für das Jahr 2022 ist bereits bekannt. Die entsprechenden Finanzbehörden haben im März dieses Jahres eine allgemeine Bekanntmachung über die Pflichten und Fristen herausgegeben.
Grundsteuerzahler haben vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ zu übermitteln.
Die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung erfolgt über das ELSTER-Portal. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend. Nur in begründeten Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden.
Ab dem 01. Januar 2025 gilt das reformierte Grundsteuergesetz. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer noch auf der bisherigen Einheitswertbasis zu entrichten.
Die individuellen Auswirkungen der Veränderungen auf die Steuerpflichtigen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau festlegen.
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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
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