Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2018, dass die Ungleichbehandlung des Steuerzahlers gemäß des Grundsteuergesetzes nicht länger hinzunehmen ist. Einige Befürworter dieser Regelung sehen sie als verfassungswidrig an.
Die Grundsteuerreform 2022 ist nun endlich auf dem Weg und wird ab diesem Jahr umgesetzt. Nach langen Diskussionen hat man sich auf eine einheitliche und gerechte Regelung geeinigt, die für alle Bürger gleichermaßen gelten soll. Dies ist längst überfällig und wird sicherlich von vielen positiv aufgenommen werden.
Ab sofort können Sie die wichtigsten Informationen zur Grundsteuer in Hamburg einfach und übersichtlich nachlesen. Erfahren Sie, welche Besonderheiten es gibt und wie die neue Steuer berechnet wird. Damit Sie keine Frist versäumen, haben wir alle Termine für Sie zusammengestellt. So sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand!
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Inhaltsverzeichnis:
- Grundsteuerreform 2022
- Bundesmodell & Grundsteuer Sachsen
- Modifiziertes Bundesmodell
- Grundsteuererklärung Hamburg
- DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
Grundsteuerreform 2022
Die Grundsteuer ist seit Jahrhunderten eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Jedes Jahr kommen durch die Grundsteuer etwa 15 Mrd. Euro an Steuereinnahmen zusammen, die für die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und den Erhalt und Ausbau lokaler Infrastrukturen verwendet werden.
Jährlich ist die Grundsteuer auf alle Grundbesitzteile, bestehend aus Land- und Forstwirtschaftsbetrieben sowie Gebäuden und Grundstücken, zu entrichten.
Die Real- oder Objektsteuer ist eine Steuer, welche am vorhandenem Grundbesitz (Grundwert) ansetzt. Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt und ist somit unabhängig von den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigentümers.
Eigentümer sind grundsätzlich selbst für die Zahlung verantwortlich, es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Dies kann eine gute Option sein, wenn die Kosten den Eigentümern zu hoch erscheinen.
Die aktuelle Grundsteuerberechnung basiert auf längst überholten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands. Diese Werte haben sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt. Hinzu kommt, dass für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.
Das Ergebnis ist eine unannehmbare Ungleichbehandlung des Steuerzahlers.
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Wohnlagenmodell Hamburg
Hamburg und Bayern sind bei der Gestaltung ihrer Grundsteuern eng zusammengerückt. Die beiden Länder haben sich für ein ähnliches Modell entschieden, weshalb die Grundsteuer in beiden Ländern nun vergleichbar ist. Im Gegensatz zu Bayern wird in Hamburg jedoch die Wohnlage berücksichtigt, was die Höhe der Grundsteuer beeinflussen kann.
Hamburg hat sein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet und setzt es nun konsequent um. Der dreistufige Prozess zur Berechnung der Grundsteuer ist auch in Hamburg gültig und trotz des eigenen Landesmodells angepasst. Insbesondere bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes im Rahmen der Grundsteuer B, also bei bebauten und unbebauten Grundstücken (Stufe 1), gibt es Abweichungen zum Bundesmodell. Dies liegt vor allem daran, dass die Steuermesszahlen in Hamburg abweichen (Stufe 2).
Hamburg entscheidet sich für das Bundesmodell bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Dies ermöglicht eine einheitliche Regelung in ganz Deutschland und sorgt so für mehr Rechtssicherheit. Zudem wird damit eine weitere Ungleichheit zwischen den Ländern beseitigt.
Modifiziertes Bundesmodell
Im Bundesmodell der Grundsteuer wird die Nettokaltmiete mit einberechnet. Durch Zuschläge und Abschläge werden Unterschiede im Mietniveau zwischen den Gemeinden eines Landes berücksichtigt. So können effektive Steuerlasten für Haushalte in Hamburg höher sein als in anderen Bundesländern.
Die Bodenrichtwerte in Hamburg sind sehr unterschiedlich und können je nach Stadtteil erheblich variieren. So betragen die Richtwerte für den Boden in manchen Gebieten der Stadt 380 Euro/qm, in anderen dagegen 4.200 Euro/qm oder noch mehr.
Die Folge dieser Regelung ist, dass der gleiche Äquivalenzbetrag für Grundstücke in Stadtrandlagen und exklusiven Innenstadtlagen angesetzt wird. Eine geringfügige Regulierung findet hier lediglich über die Wohnlage und die Steuermesszahl statt. Im Ergebnis fällt jedoch die Grundsteuer in guten Wohnlagen nur wenig höher aus als in normalen Wohnlagen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Hamburger Modell und dem Bundesmodell besteht darin, wie unbebaute Grundstücke behandelt werden. In Hamburg gilt ein Grundstück als unbebaut, wenn die darauf errichteten Gebäude eine Gesamtfläche von weniger als 30 Quadratmetern haben. Beim Bundesmodell gelten jedoch auch Grundstücke mit kleinen Gebäuden als bebaut.
Grundsteuererklärung Hamburg
Jeder Grundstückseigentümer muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für jedes seiner Grundstücke abgeben, damit das Finanzamt die Neubewertung vornehmen kann. In Hamburg wird diese kurz „Feststellungserklärung“ genannt.
Der Eigentümer des Grundstücks ist zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet. Diese muss er im Zeitraum 1.7.2022 bis 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt einreichen, und zwar auf elektronischem Weg mit dem ELSTER Formular.
In begründeten Fällen, in denen zum Beispiel kein PC oder kein Internetzugang zur Verfügung steht, ist die Abgabe auf Papierformularen gestattet.
Hamburg stellt Informationen und Merkblätter rund um die Grundsteuerreform online bereit. Der Versand von Informationsschreiben wird vermutlich nicht stattfinden.
Anders als beim Bundesmodell müssen in Hamburg die Eigentümer von Grundstücken nicht alle 7 Jahre eine Erklärung abgeben, sondern nur dann, wenn sich Änderungen ergeben, die für die Grundsteuer relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel das Bauen oder Teilen eines Grundstücks, das Abrissen eines vorhandenden Gebäudes oder die gewerbliche und nicht mehr wohnliche Nutzung.
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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
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