2022 startet die neue Grundsteuerreform und Immobilieneigentümer sollten daher nun dringend handeln. Zwar scheint die Abgabefrist für die Feststellungserklärung noch in weiter Ferne zu liegen, doch besonders jetzt können Steuerpflichtige wichtige Zeit gewinnen und sich einen Überblick über die zu erbringenden Daten verschaffen.
Vor Kurzem wurde durch die Finanzbehörden der Länder eine allgemeine Bekanntmachung der Reform der Grundsteuer und der damit zu erbringenden Grundsteuererklärung 2022 herausgegeben. Setzen Sie sich jetzt schnellstmöglich mit den Änderungen und Ihren Pflichten auseinander.
Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.
Unser Beitrag fasst die wichtigsten Informationen für Immobilieneigentümer zusammen und bietet einen hervorragenden Überblick der sich in diesem Jahr ergebenden Pflichten und Aufgaben.
Inhaltsverzeichnis:
- Die Grundsteuer
- Die Grundsteuerreform 2022
- Änderungen für Immobilieneigentümer
- Diese Termine müssen Sie im Blick behalten
- Die Herausforderung für Immobilieneigentümer
- DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuer 2022
Die Grundsteuer für Immobilieneigentümer
Die Grundsteuer stellt seit jeher die bedeutendste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und diverser Freizeiteinrichtungen. Aber auch für den Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Radwegen ist die Grundsteuer eine maßgebliche Einnahmequelle.
Sie ist jährlich allgemein auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten. Dabei sind nicht nur Immobilieneigentümer betroffen, auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Land- und Forstwirtschaft gehören zu den Steuerpflichtigen.
Zu leisten haben Immobilieneigentümer die Zahlung grundsätzlich selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.
Die Grundsteuerreform 2022
Bislang berechnet sich die Grundsteuer auf Grundlager von Einheitswerten aus den Jahren 1964 im Westen und 1935 im Osten. Extrem veraltete Werte, die eine Ungleichbehandlung des Steuerzahlers nach sich ziehen. Aus diesem Grund wird die Gesetzgebung und die bisherige Berechnung nun reformiert. Hauptziel bleibt es dabei die Grundsteuer insgesamt gerechter zu Gestaltung und zeitgleich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, ohne die Bürger insgesamt steuerlich stärker zu belasten.
In einem Gesetzespaket aus drei wesentlich wichtigen Gesetzen für die erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform hat der Gesetzgeber die damit im Zusammenhang stehenden Änderungen festgeschrieben:
- Reformierung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
- Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken (Grundsteuer C)
- Einführung einer Öffnungsklause und die Option zur Verwendung abweichender Berechnungen vom Bundesmodell
Gemäß des Bundesmodells berechnet sich die Grundsteuer auch in Zukunft weiterhin in drei Schritten.
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Grundlegende Änderung der Berechnung der Grundsteuer ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes.
Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken.
Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall vom Gesetz zur Änderung der Grundsteuerbetroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.
Abhängig vom jeweiligen Bundesland kann eine veränderte Berechnungsmethode angewandt werde.
Detaillierter Informationen zu den Themen Bundesmodell sowie Öffnungsklausel und Grundsteuer C finden Sie auf unserer Webseite DeutscheGrundsteuer.de oder in unseren weiteren Ratgebern und ausführlichen Blogbeiträgen.
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Änderungen für Immobilieneigentümer
Entscheidend für Immobilieneigentümer wird in Zukunft die Grundsteuer B sein. Sollte es sich um Immobilien der Land- und Forstwirtschaft handeln, wird die Grundsteuer A zugrunde gelegt. Abhängig von der Gebäude- und Grundstücksart wird zwischen dem sogenannten Ertragswert- und Sachwertverfahren unterschieden.
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren für die Berechnung des Feststellungswerts anzuwenden. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent dem Wohnzweck dienen. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Grundstücke, die zu 80 Prozent oder mehr betrieblichen und öffentlichen Zwecken dienen.
Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Immobilienart
- Alter des Gebäudes
- Wohnfläche
- Mietniveaustufe
- Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter
Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:
- Herstellungskosten des Gebäudes
- Grundfläche des Gebäudes
- Alter des Gebäudes
- Grundstücksfläche
Stellen Sie sicher, dass Sie diese benötigte Daten frühestmöglich und vollständig vorliegen haben. Nicht auffindbare erforderliche Daten können über das zuständige Vermessungsamt (Flurkarte) und Amtsgericht (Grundbuchauszug) in Erfahrung gebracht werden und sollten frühzeitig beantragt werden.
Diese Termine müssen Sie im Blick behalten
Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke laut Grundsteuerreform ist der 01. Januar 2022.
Ab dem 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Vorgesehen ist, dass die Übermittlung über das ELSTER-Portal vorgenommen wird, denn die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Immobilieneigentümer und Grundstücksbesitzer verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.
Jedoch erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen.
Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten, auch wenn Stichtag für die Festsetzung bereits der 01. Januar 2022 war. Diese Zeit wird benötigt, um die komplexe und aufwändige Umstellung möglichst reibungslos für die Behörden, Ämter und Steuerzahler zu gestalten.
Die Herausforderung für Immobilieneigentümer
Jeder Immobilieneigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft somit rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin teilweise ungeklärt.
Ein sehr straffer Zeitplan und für die meist Eigentümer ohne Beistand durch einen Steuerberater kaum zu bewältigen.
Auf den Großteil der deutschen Steuerberater kommt somit also eine außerordentliche Belastung zu. Zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten, interne Schulungen und ständig drohender Personalmangel erschweren die Lage.
Die Erstellung der Grundsteuererklärung steht somit für einen Großteil der Steuerberater nicht annähernd im Kosten-Nutzen-Verhältnis und bringt eine Reihe weiterer Probleme mit sich. Zumal die Erstellung der Grundsteuererklärung 2022 eine einmalig zu entrichtende Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand darstellt, die in den nächsten Jahren vorerst nicht wieder aufkommen wird.


Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform
DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.
Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten Darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang.
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