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Grundsteuer Brandenburg – Das Wichtigste im Überblick

Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die jeder Eigentümer von Immobilien zu entrichten hat. In den letzten Jahren gab es immer mehr Kritik an dieser Steuer, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Doch jetzt ist endlich die lang ersehnte Reform der Grundsteuer bundesweit in Kraft getreten!

Die Grundsteuerreform 2022 wird weitreichende Änderungen mit sich bringen und zahlreiche offene Fragen aufwerfen: Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen müssen eingehalten werden? Und können Steuerzahler bald mit höheren Grundsteuern rechnen?

Die brandenburgische Landesregierung folgt den Vorgaben des einheitlichen Bundesmodells und sieht keinerlei Abweichungen von dieser Regelung vor. Durch unsere Steuerexperten erhalten Sie im Folgenden einen detaillierten Einblick in die Grundsteuerprozess und die Berechnung der Grundsteuer in Brandenburg.

Wir von DeutscheGrundsteuer.de sind Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn es um die Reform der Grundsteuer 2022 geht. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Know-How garantieren wir Ihnen eine reibungslose Umsetzung der neuen steuerlichen Regelungen sowie einen zuverlässigen Schutz vor potentiellen Hindernissen bei der Bemessung des Werts Ihrer Grundstücke.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Brandenburg
  • Grundsteuererklärung Brandenburg
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Der Gesetzgeber hat bereits Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, um seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen gerecht zu werden. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das bisher gültige Grundsteuergesetz wurde von dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen, die für die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und Infrastrukturen essentiell ist. Rund 15 Mrd. Euro jährlich stellen ein wesentliches Mittel dar, um Schulen, Kitas, Büchereien und Freizeiteinrichtungen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Auch der Erhalt und Ausbau örtlicher Straßen, Brücken und Radwege hängt maßgeblich von der Grundsteuer ab.

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Bundesmodell

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Das Problem liegt darin, dass sie auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands basiert. Diese Werte haben sich seitdem stark unterschiedlich entwickelt – teilweise sogar gegensätzlich. Hinzu kommt, dass es aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen erhebliche Differenzen bei der Grundsteuerzahlung geben kann.

Der neue Grundstückswert berechnet sich nunmehr auf Basis des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete, während der vorherige Einheitswert nicht mehr relevant ist. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) sowie das Alter des Gebäudes spielen bei der Berechnung eine Rolle.

Zunächst wird die Steuermesszahl leicht gesenkt. Gemeinden haben dann die Möglichkeit, die Hebesätze anzupassen und so etwaige Verluste in den Gemeindekassen zu decken.

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Es gibt in Zukunft eine klare Trennung zwischen dem Ertragswert- und Sachwertverfahren. Während das Ertragswertverfahren für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum verwendet wird, gilt das Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke sowie Teileigentum.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Die neue Grundsteuer C, die ab 2025 in Kraft tritt, gibt den Kommunen die Möglichkeit städtebauliche Gründe als Erhöhungsgrund für unbebaute und baureife Grundstücke anzusehen. Durch diese Regelung wird verhindert, dass Menschen baureife Grundstücke lediglich spekulativ vorhalten und erst zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen. Man hofft außerdem, dass diese Neuerung langfristig finanzielle Entlastung für Mieter bringt und somit den deutschen Wohnungsmarkt entspannt.

Grundsteuer Brandenburg

Brandenburg setzt – anders als in sieben Bundesländern – bei der Berechnung der Grundsteuer auf das einheitliche und für alle Bundesländer gültige Bundesmodell.

Durch die Öffnungsklausel im Bundesgesetz wird den einzelnen Ländern die Gestaltungsmöglichkeit für eigene Regelungen der Grundsteuer gewährt. Dabei bleiben die Einnahmen, die ansonsten vom Bund selbst hätten getragen werden müssen, weiterhin bestehen.

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie das Saarland und Sachsen nutzen die sogenannte Öffnungsklausel für die Berechnung der Grundsteuer. Brandenburg und die übrigen Bundesländer berechnen die Steuer nach den vorher beschriebenen Richtlinien.

Grundsteuererklärung Brandenburg

Die zuständigen Finanzbehörden haben im März 2022 in einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung die Pflichten und Fristen zur Abgabe der Grundsteuererklärung für das kommende Jahr bekannt gegeben. Dies wurde von allen Regierungsmitgliedern einhellig beschlossen und soll bereits im kommenden Jahr in Kraft treten.

Zahlreiche Grundsteuerzahler haben sich bereits für die Übermittlung der “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” entschieden. Diese Möglichkeit besteht im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023. Mit der Übermittlung dieser Erklärung können Grundsteuerzahler ihren Wert feststellen und sicherstellen, dass sie die richtige Steuer zahlen.

Es ist vorgesehen, dass die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal erfolgt. Die elektronische Übermittlung ist für alle Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend. Lediglich in begründeten Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden.

Bis zum 31. Dezember 2024 bleibt die Grundsteuer auf der Basis der bisherigen Einheitswerte bestehen. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann das reformierte Grundsteuergesetz.

Die konkreten Auswirkungen der geplanten Steueränderungen auf die einzelnen Steuerpflichtigen lassen sich aktuell noch nicht festlegen.

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Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

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Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.