Deutsche Grundsteuer

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Grundsteuer Berlin – Das Wichtigste im Überblick

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen, dennoch wurde sie in den letzten Jahrzehnten zunehmend kritisiert. In diesem Jahr soll endlich bundesweit die längst überfällige Reform der Grundsteuer starten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Kommunen finanziell zu entlasten und ihnen mehr Gestaltungsspielraum bei der Verwendung ihrer Mittel zu geben.

Die Grundsteuerreform 2022 wird einige Änderungen mit sich bringen. Zukünftig wird die Grundsteuer in Berlin anders berechnet. Es gibt bestimmte Termine und Fristen, die eingehalten werden müssen. Steuerzahler sollten sich auf eine Erhöhung der Grundsteuer vorbereiten.

Die Berliner Landesregierung ist sich einig, dass das Bundesmodell der Grundsteuer der beste Weg ist, um die Steuer zu berechnen und erlaubt keine Abweichungen von diesem Modell. Unsere Steuerexperten geben Ihnen hier einen ausführlichen Einblick in den Grundsteuerprozess und wie die Grundsteuer in Berlin berechnet wird.

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Grundsteuerreform geht! Durch unsere langjährige Erfahrung und unser spezialisiertes Team können wir Ihnen die bestmögliche Beratung und Unterstützung bieten. Wir freuen uns, Sie bei der Bewältigung der Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage zu unterstützen und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Berlin
  • Grundsteuererklärung Berlin
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Der Gesetzgeber hat sich seiner Verantwortung angenommen und bereits Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022. Dies garantiert die notwendigen Steuereinnahmen und setzt gleichzeitig einen wichtigen Schritt zur Förderung des Wohnungsbaus.

Das bisher gültige Grundsteuergesetz wurde im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen, um öffentliche Einrichtungen und die Infrastruktur zu erhalten und auszubauen. Jährlich fließen hier rund 15 Mrd. Euro Steuergeld, was die Grundlage für viele Leistungen der Kommune bildet – vom Bau und Unterhalt von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen bis hin zur Pflege von Straßen, Brücken oder Radwegen.

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Bundesmodell

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Das Problem liegt darin, dass Einheitswerte aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands zugrunde gelegt werden. Diese Werte haben sich seitdem sehr unterschiedlich entwickelt und teilweise gegensätzlich entwickelt. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Die Grundlage der Berechnungen hat sich geändert und es wird nun der Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete für den Grundstückswert herangezogen – anders als bei der vorherigen Berechnung, bei der der Einheitswert maßgeblich war. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) sowie das Alter des Gebäudes spielen für die neue Berechnung eine Rolle.

Durch die Senkung der Steuermesszahl werden zunächst die Gemeindekassen entlastet. Die Hebesätze bleiben den Gemeinden jedoch weiterhin freigestellt, sodass im Bedarfsfall auf Verluste reagiert werden kann.

Auch in der Zukunft wird sich die Grundsteuer auf drei Stufen berechnen:

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Die zukünftige Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren ist eine weitere Besonderheit. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum werden den Feststellungswert nach dem Ertragswertverfahren berechnen. Das Sachwertverfahren gilt hingegen für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke sowie Teileigentum.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Die Grundsteuer C ist eine weitere Neuerung, die ab 2025 in Kraft tritt. Mit dieser Regelung wird den Kommunen das Recht eingeräumt, baureife und unbebaute Grundstücke aus städtebaulichen Gründen mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Spekulativem Vorhalten von baureifen Grundstücken, mit der Absicht diese zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern, soll hiermit entgegengewirkt werden. Man erhofft sich außerdem finanzielle Entlastung für Mieter und allgemeine Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.

Grundsteuer Berlin

Das Bundesland Berlin setzt, anders als die sieben Ausnahme-Bundesländer, bei der Berechnung seiner Grundsteuer auf das einheitliche Bundesmodell – wie die Mehrheit aller anderen Bundesländer.

Die Öffnungsklausel garantiert den Ländern die Gestaltungsmöglichkeit für ihre eigenen Grundsteuerregelungen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Grundsteuer weiterhin besteht und damit verbundene Einnahmen nicht vom Bund selbst übernommen werden müssen. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie das Saarland und Sachsen machen von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch. Berlin und die anderen Länder berechnet die Grundsteuer dementsprechend wie beschrieben.

Grundsteuererklärung Berlin

Die zuständigen Finanzbehörden haben die Pflichten und Fristen für die Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 bereits Mitte März in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung bekannt gegeben. In der Zeit vom 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 können Grundsteuerzahler die “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” übermitteln. Diese Erklärung ist für alle, die ihren Grundsteuerbescheid nicht vollständig verstehen oder mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, eine wichtige Möglichkeit, ihren Fall darzulegen.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind verpflichtet, die Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine elektronische Übermittlung jedoch nicht erfolgen.

Die Grundsteuer wird ab dem 01. Januar 2025 nach den neuen, reformierten Regeln berechnet. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte weiter.

Die konkreten Auswirkungen der neuen Steuergesetze auf die einzelnen Bürger sind noch nicht abschließend geklärt. Es ist daher im Moment noch nicht möglich, pauschal zu sagen, wie hoch die Steuerlast für jeden Einzelnen sein wird.

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Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

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