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Grundsteuer Baden-Württemberg – Das Wichtigste im Überblick

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. 2019, nur ein Jahr später, kam die legislative Kraft des Bundes ihrer Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen nach und brachte mit dem Grundsteuer-Reformgesetz einen deutlich gerechteren Gesetzesentwurf auf den Weg.

In diesem Jahr startet die Umsetzung der sogenannten Grundsteuerreform 2022. Eine einheitliche und gerechte Regelung für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer, so der Gesetzgeber. 

Welche Besonderheiten bringt die Grundsteuer für Bürgerinnen und Bürger in Baden Württemberg mit sich? Wie berechnet sich die baden-württembergische Grundsteuer zukünftig und welche Termine und Fristen sind einzuhalten?

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell & Grundsteuer Baden-Württemberg
  • Modifiziertes Bodenwertmodell
  • Grundsteuererklärung Baden-Württemberg
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Seit jeher stellt die Grundsteuer eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen sowie dem Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen.

Die Grundsteuer ist jährlich allgemein auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. 

Man spricht von einer sogenannten Real- oder Objektsteuer, welche an den vorhandenen Grundbesitz (Grundwert) ansetzt. Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt. Persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. 

Zu leisten haben Eigentümer die Zahlung grundsätzlich selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Die bisherige Grundsteuerberechnung basiert auf längst überholten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Eine nicht weiter hinnehmbare Ungleichbehandlung des Steuerzahlers ist die Folge. 

 

 

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Bundesmodell & Grundsteuer Baden-Württemberg

Durch die Reform der Grundsteuer 2022 soll sich dies deutschlandweit ändern. Das sogenannte Bundesmodell gilt als deutlich gerechtere Berechnungsmethode. 

Anders als bisher, wird die Berechnung zukünftig nicht mehr auf Grundlage der vorherigen Einheitswerte erfolgen. Neu ist das Zugrundelegen von Bodenrichtwert und statistischer Nettokaltmiete. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Gebäudealter.

In einem dreistufige Verfahren wird der Wert des Grundbesitzes mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommunen multipliziert. 

Weitere Besonderheit ist die zukünftige Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren, für die Berechnung des Feststellungswertes anzuwenden. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

Ziel ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten. Eine insgesamt höhere Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger soll somit verhindert werden. 

Grundsteuererklärung Baden-Württemberg

Mitte März 2022 hat das Finanzministerium durch das zuständige Finanzamt regional eine öffentliche Bekanntmachung über die Grundsteuer 2022 herausgegeben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind demnach dazu verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ in diesem Jahr abzugeben. 

Im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit die Grundsteuererklärung in Baden Württemberg zu übermitteln. 

Vorgesehen ist, dass die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal vorgenommen wird. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Immobilieneigentümer und Grundstücksbesitzer verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.

Modifiziertes Bodenwertmodell

Bei der Grundsteuerreform handelt es sich um eine weitestgehend bundeseinheitliche Regelung. Dennoch erteilt der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Öffnungsklausel den einzelnen Ländern die Befugnis zur Gestaltung eigener Grundsteuerregelungen.

Neben sechs weiteren Bundesländern, erklärt sich auch Baden-Württemberg dazu bereit, die Öffnungsklausel in Anspruch zu nehmen. Mit Beschluss vom 04. November 2020 hat der baden-württembergische Landtag ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet. Ein eigenes Berechnungsmodell, das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell, wird alternativ zum Bundesmodell verwendet. 

Wesentliche Unterschiede zeigen sich bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes sowie der Verwendung abweichender Steuermesszahlen. Anders als beim Bundesmodell fällt die Gebäudeart für die Berechnung nicht ins Gewicht. An einer dreistufigen Methode wird festgehalten. Demnach berechnet sich die Grundsteuer wie folgt:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Starke Auswirkung auf die Höhe der Grundsteuer in Baden Württemberg hat die jeweilige Nutzungsart. Sind gemäß Bundesmodell 0,31 ‰ fällig, fallen beim modifizierten bodenwertmodell  1,3 ‰ für unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C), respektive 0,91 ‰ für überwiegend zum Wohnzweck genutzte Gebäude (Grundsteuer B), an. 

Insgesamt soll die Grundsteuer in Baden-Württemberg einfacher zu ermitteln sein. Ziel der Landesregierung ist es,  benachbarte Grundstücksbesitzer gleichermaßen steuerlich zu belasten. Unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Einfamilienhaus oder eine größere Mietwohnanlage handelt. 

Für die Berechnung notwendige Daten sind:

  • Aktenzeichen (Einheitswertaktenzeichen, 16-stellig)
  • Zuständiges Finanzamt
  • Lage des Grundstücks (Bodenrichtwert)
  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Angaben zum Grund und Boden (Gemarkung, Flur und Flurstück, Größe des Grundstücks, Grundbuchblattnummer und ggf. Miteigentumsanteil)
  • Wohnfläche & Nutzfläche des Gebäudes (Nutzungsart)
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Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden auch in Baden-Württemberg gemäß dem Bundesmodell behandelt (Grundsteuer A).

Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten, auch wenn als Hauptfeststellungstermin bereits der 01. Januar 2022 galt. 

Ab dem 01. Januar 2025 ist dann die reformierte Grundsteuer zu entrichten.

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

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