In Hamburg hat man sich dazu entschieden, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und ein eigenes Modell anzuwenden. Daher findet in Hamburg das Wohnlagenmodell und nicht das Bundesmodell Verwendung.
Wohnlage, Grundstücksfläche und Nutzfläche werden hierbei als wesentliche Faktoren berücksichtigt. Auf den Bodenrichtwert wollten die Hamburger sich nicht beziehen. Dabei zeigen sich besonders in Ballungsräumen wie Hamburg immer wieder starke Diskrepanzen im Richtwert zwischen den einzelnen Stadtteilen.