Deutsche Grundsteuer

+49 351 8988005
+49 351 8988005

Übermittlungszeitraum

Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022 besteht die Pflicht, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 

Dies ist unabhängig von der Rechtslage im jeweiligen Bundesland und betrifft alle Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland. Zu erklären sind Angaben über den Grundbesitz zum Stichtag des 01. Januar 2022. Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach der jeweiligen Lage des Grundbesitzes.