In der neuen Berechnung der Grundsteuer gemäß dem Bundesmodell findet die Steuermesszahl Verwendung. Sie ist ein Promillesatz und wird auf den Grundsteuerwert angewendet. Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Dabei werden je nach Grundstücksart unterschiedliche Steuermesszahlen nach dem Bundesmodell angewandt:
Unbebaute Grundstücke: 0,34 ‰
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wohneigentum, Mietwohngrundstücke: 0,31 ‰
Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke: 0,34 ‰
Fallen Grundstücke und Gebäude unter den Denkmalschutz, senkt sich die Steuermesszahl um 10%. Gleiches gilt für Grundstücke, welche unter das Wohnraumförderungsgesetz oder den sozialen Wohnungsbau fallen, hier senkt sich die Steuermesszahl um 25%.