Deutsche Grundsteuer

+49 351 8988005
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Steuermesszahl

In der neuen Berechnung der Grundsteuer gemäß dem Bundesmodell findet die Steuermesszahl Verwendung. Sie ist ein Promillesatz und wird auf den Grundsteuerwert angewendet. Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag

Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Dabei werden je nach Grundstücksart unterschiedliche Steuermesszahlen nach dem Bundesmodell angewandt: 

Unbebaute Grundstücke: 0,34 ‰ 

Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wohneigentum, Mietwohngrundstücke: 0,31 ‰ 

Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke: 0,34 ‰ 

Fallen Grundstücke und Gebäude unter den Denkmalschutz, senkt sich die Steuermesszahl um 10%. Gleiches gilt für Grundstücke, welche unter das Wohnraumförderungsgesetz oder den sozialen Wohnungsbau fallen, hier senkt sich die Steuermesszahl um 25%.