Deutsche Grundsteuer

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Real- und Objektsteuer

Bei einer Realsteuer, oder auch Objektsteuer genannt, wird ein Besteuerungsgegenstand ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners besteuert. Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird grundsätzlich ertragsunabhängig festgesetzt und persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Auch die Grundsteuer ist eine Real- und Objektsteuer. Sie ist jährlich allgemein auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. 

Zu leisten haben Eigentümer die Zahlung selbst, es besteht jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.