Deutsche Grundsteuer

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Eigentumsverhältnisse

Seitens der Finanzbehörden und hinsichtlich der Festsetzung der Grundsteuerhöhe, ist es wichtig, bestehende Eigentumsverhältnisse klar definiert zu klären. Anhand der Eigentumsverhältnisse lässt sich erkennen, ob sich ein Grundstück oder eine Immobilie im alleinigen Eigentum befindet, oder ob mehrere Personen (natürlich oder juristisch) Eigentum an dem Grundstück besitzen. 

Wichtig zu klären, denn Eigentümer sind grundsätzlich auch Schuldner der Grundsteuer

Die hierzu benötigten Informationen lassen sich dem Abschnitt „Erste Abteilung“ des Grundbuchauszugs entnehmen. Grundstückseigentümer werden hier mit ihren jeweiligen Anteilen aufgelistet. 

Des Weiteren lassen sich diese Informationen dem bisherigen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid entnehmen. Jedoch lassen sich in diesen Unterlagen keine Angaben zur Verteilung der jeweiligen Anteile finden.

Deutsche Grundsteuer

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken. 

Sie erwartet ein Expertenteam von hoch spezialisierten Steuerberatern. Unsere einzigartigen Fachkenntnisse und Vorgehensweisen erlauben es uns, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Die Vorgehensweise unserer Steuerkanzlei besticht durch automatisierte Prozesse und eine rechtssichere sowie einfache Unterstützung. Ein respektvoller Umgang und ein beratendes Miteinander bilden dabei das stetige Werteverständnis unserer Arbeit.

Bundesmodell (3-stufiges Verfahren)

Die Grundsteuer berechnete sich bisher in einem 3-stufigen Verfahren. Dieses Verfahren bleibt auch nach der Grundsteuerreform erhalten. Es ändern sich jedoch die für die Berechnung zugrundeliegenden Werte. Gemäß des Bundesmodells berechnet sich die Grundsteuer zukünftig in folgenden Stufen: 

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer 

  • Stufe 1: Ermittlung des Grundsteuerwertes
  • Stufe 2: Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Grundsteuermessbetrags
  • Stufe 3: Anwendung des Hebesatzes der Kommune und Berechnung der Grundsteuer 

Die Stufen 1 und 2 fallen in die Zuständigkeit der Finanzämter. Entsprechende Feststellungsbescheide werden von dieser Seite aus erlassen. Die Stufe 2 hingegen ist dem Zuständigkeitsbereich der Gemeinden zuzuordnen. Diese erlassen den Grundsteuerbescheid.

Bundesfinanzministerium

Das Bundesministerium der Finanzen ist die oberste Finanzbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Hauptsitz befindet sich in Berlin, Zweitsitz in Bonn. Alle weiteren Finanzbehörden unterliegen der Aufsicht und den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Das Bundesfinanzministerium regelt sämtliche finanzielle Belange der Bundesregierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik, erarbeitet Strategien und Konzepte zur Bewältigung finanzpolitischer und volkswirtschaftlicher Grundsatzfragen und trägt somit zur Sicherung dauerhaft solider Staatsfinanzen bei. 

Auch die Regulierung der Grundsteuer unterliegt im weiteren Sinne dem Bundesfinanzministerium.

Bruttogrundfläche

Die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes ergibt die sogenannte Bruttogrundfläche. Relevant für die Berechnung sind dabei alle, der Gebäudeart entsprechenden, marktüblichen und nutzbaren Flächen. Flächen, welche ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung dienen, zählen nicht zur Bruttogrundfläche. 


Die Bruttogrundfläche wird in Quadratmetern angegeben und ergibt sich aus den Bauunterlagen sowie den Vorgaben der DIN 277 zu deren Berechnung.

Bodenrichtwertinformationssystem

Das Bodenrichtwertinformationssystem oder auch BORIS genannt, ist ein gebührenfreies Auskunftssystem zur Online-Recherche, welches Auskunft über alle Bodenrichtwerte ermöglicht. Abhängig von der jeweiligen Adresse lassen sich hier die einzelnen Bodenrichtwertzonen nachschlagen. 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur telefonischen Auskunft des Bodenrichtwerts.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert spielt zukünftig eine bedeutende Rolle bei der Berechnung der Grundsteuerhöhe nach dem Bundesmodell. Um die Erhebung zukünftig deutlich gerechter zu gestalten, handelt es sich um einen durchschnittlichen Lagewert für Grund und Boden. Unterschiedliche Entwicklungszustände finden hierbei anders als bei der bisherigen Berechnungsmethode Berücksichtigung. 

Abweichende Berechnungsmodelle der einzelnen Bundesländer, welche nicht auf den Bodenrichtwert zurückgreifen, sind die der Länder Bayern (Flächenmodell) und Hamburg (Wohnlagenmodell). Hier finden, wie der Name es bereits sagt, andere Werte Verwendung.

Bewertungsrecht

Die Grundsteuerreform sieht eine Änderung des bisher bestehenden Bewertungsrechts vor. Hierzu hat der Gesetzgeber ein Gesetz zur Reform des Grundsteuer– und Bewertungsrechts erlassen. 

Der Gesetzestext schreibt fest, welche neuen Bewertungsregeln von nun an zur Bemessung der Grundsteuer auf Bundesebene anzuwenden sind. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.  Hierfür ist die Feststellungserklärung des zum Stichtag bestehenden Grundsteuerwerts, von den Eigentümern elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung gleicht die Differenz zwischen Vorauszahlungen und tatsächlich entstandenen Betriebs- und Nebenkosten aus. Meist werden diese Kosten über die monatlich anfallende Miete abgedeckt und vorausgezahlt. Im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung werden möglicherweise entstandene Differenzen dann ausgeglichen. Je nach Ergebnis der Abrechnung kommt es entweder zu einer Rückzahlung oder zu einer Nachzahlung des Differenzbetrages. 

Für Vermieter besteht die Möglichkeit, auch die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.

Bestandsnachweis

Der Bestandsnachweis enthält alle wesentlichen Informationen des Liegenschaftskatasters. Angaben zu den einzelnen Flurstücken, zum Eigentümer sowie zur tatsächlichen Nutzungsart und den Ergebnissen der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen lassen sich hier nachlesen.

Ein etwaiger Nachweis (Flurstücks- und Eigentümernachweis) wird beispielsweise für Bauvorhaben, Grundstücksaufteilungen, Grundstücksverkäufe und Bankkredite benötigt.