Deutsche Grundsteuer

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Öffnungsklausel

Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Ein Kompromiss bei der Anpassung des Grundgesetzes, ohne den das Gelingen der Reform fraglich gewesen wäre. Die Konsequenz hätte den Ausfall von Steuergeldern in Milliardenhöhe und verheerende Konsequenzen für die Kommunen bedeutet.

Die Option der Öffnungsklausel garantiert somit ein Fortbestehen der deutschen Grundsteuer und der wichtigsten Einnahmequelle für Städte und Gemeinden.

Umsetzung der Grundsteuerreform in den verschiedenen Bundesländern – eine Übersicht: 

Grundsteuer Baden-Württemberg 

Modifiziertes Bodenwertmodell

Grundsteuer Bayern

Flächenmodell

Grundsteuer Berlin

Bundesmodell

Grundsteuer Brandenburg

Bundesmodell

Grundsteuer Bremen

Bundesmodell

Grundsteuer Hamburg

Wohnlagenmodell

Grundsteuer Hessen

Flächen-Faktor-Modell 

Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern

Bundesmodell

Grundsteuer Niedersachsen 

Flächen-Lage-Modell

Grundsteuer Nordrhein-Westfalen

Bundesmodell

Grundsteuer Rheinland-Pfalz 

Bundesmodell

Grundsteuer Saarland

Bundesmodell mit Anpassung im Bereich der Steuermesszahl findet Verwendung.

Grundsteuer Sachsen

Bundesmodell mit Anpassung im Bereich der Steuermesszahl findet Verwendung.

Grundsteuer Sachsen-Anhalt 

Bundesmodell

Grundsteuer Schleswig-Holstein

Bundesmodell

Grundsteuer Thüringen

Bundesmodell