Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Ein Kompromiss bei der Anpassung des Grundgesetzes, ohne den das Gelingen der Reform fraglich gewesen wäre. Die Konsequenz hätte den Ausfall von Steuergeldern in Milliardenhöhe und verheerende Konsequenzen für die Kommunen bedeutet.
Die Option der Öffnungsklausel garantiert somit ein Fortbestehen der deutschen Grundsteuer und der wichtigsten Einnahmequelle für Städte und Gemeinden.
Umsetzung der Grundsteuerreform in den verschiedenen Bundesländern – eine Übersicht:
Grundsteuer Baden-Württemberg
Modifiziertes Bodenwertmodell
Grundsteuer Bayern
Flächenmodell
Grundsteuer Berlin
Bundesmodell
Grundsteuer Brandenburg
Bundesmodell
Grundsteuer Bremen
Bundesmodell
Grundsteuer Hamburg
Wohnlagenmodell
Grundsteuer Hessen
Flächen-Faktor-Modell
Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern
Bundesmodell
Grundsteuer Niedersachsen
Flächen-Lage-Modell
Grundsteuer Nordrhein-Westfalen
Bundesmodell
Grundsteuer Rheinland-Pfalz
Bundesmodell
Grundsteuer Saarland
Bundesmodell mit Anpassung im Bereich der Steuermesszahl findet Verwendung.
Grundsteuer Sachsen
Bundesmodell mit Anpassung im Bereich der Steuermesszahl findet Verwendung.
Grundsteuer Sachsen-Anhalt
Bundesmodell
Grundsteuer Schleswig-Holstein
Bundesmodell
Grundsteuer Thüringen
Bundesmodell