Welches Bewertungsverfahren für die Berechnung des Grundsteuerwertes angewendet wird, hängt ganz von der Nutzungsart des jeweiligen Grundstücks ab. Dient das Grundstück dem überwiegenden Wohnzweck, findet das Ertragswertverfahren Verwendung. Dient das Grundstück wiederum überwiegend dem betrieblichen Nutzen, findet das Sachwertverfahren Verwendung. Entscheidend ist hier wieder einmal das Verhältnis zwischen Wohnfläche und Nutzfläche.