Aus der Anlage 39 zum Bewertungsgesetz ergibt sich die Höhe, der laut Bundesmodell anzusetzende monatliche Nettokaltmiete für die Bewertung von Wohngebäuden. Die monatliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter fällt je nach Bundesland, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr unterschiedlich aus. Angegeben wird sie in Euro pro Quadratmetern.