Deutsche Grundsteuer

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Modifiziertes Bodenwertmodell

In Baden-Württemberg hat man sich dazu entschieden, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und ein eigenes Modell anzuwenden. Daher findet in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell und nicht das Bundesmodell Verwendung.

Der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche sind Basis der Feststellung. Die Bebauungsart spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Anders als beim Bundesmodell.