In Baden-Württemberg hat man sich dazu entschieden, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und ein eigenes Modell anzuwenden. Daher findet in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell und nicht das Bundesmodell Verwendung.
Der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche sind Basis der Feststellung. Die Bebauungsart spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Anders als beim Bundesmodell.