Deutsche Grundsteuer

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Mobilisierung baureifer Grundstücke

Das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken stellt eine maßgebliche Änderung zum bisherigen Vorgehen dar. Ab 2025 wird den Kommunen somit das Recht eingeräumt, unbebaute und baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Spekulativem Vorhalten von baureifen Grundstücken, mit der Absicht, diese zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern, soll hiermit entgegengewirkt werden. Zeitgleich erhofft man sich mit dieser Regelung besonders in Ballungsräumen langfristig finanzielle Entlastung für Mieter und eine generelle Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.