Findet das Ertragswertverfahren im Rahmen des Bundesmodells Verwendung, dann spielt das Mietniveau für die weitere Berechnung eine entscheidende Rolle.
Aus der monatlichen Nettokaltmiete können Mietniveauunterschiede zwischen Gemeinden innerhalb eines Bundeslandes entstehen. Zur Berücksichtigung dieser Unterschiede werden die Nettokaltmieten durch die Zuschläge oder Abschläge der einzelnen Mietnieveaustufen angepasst:
Mietniveaustufe 1: – 20%
Mietniveaustufe 2: – 10%
Mietniveaustufe 3: ± 0%
Mietniveaustufe 4: + 10%
Mietniveaustufe 5: + 20%
Mietniveaustufe 6: + 30%
Mietniveaustufe 7: + 40%