Gemäß der Definition handelt es sich um eine Kernsanierung, sofern umfassende Modernisierungen am Ausbau (z.B. Heizungen, Fenster und Sanitäreinrichtungen) vorgenommen wurden oder der Rohbau teilweise oder ganz erneuert wurden. Der Zustand muss einem neu errichteten Gebäude nahezu entsprechen.
Als Jahr der Kernsanierung gilt das Jahr, in dem die Kernsanierung abgeschlossen wurde. Durch die Kernsanierung verlängert sich die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes und daraus resultierend die Restnutzungsdauer. Abhängig davon fällt die Grundsteuer höher oder geringer aus.
Angaben zum Jahr Kernsanierung lassen sich den Unterlagen zur Durchführung der Sanierung entnehmen.