Stichtag für die Haupfeststellung ist der 01. Januar 2022.
Alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Grundbesitzverhältnisse sind im Rahmen der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022 zu erklären und verpflichtend in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.