Deutsche Grundsteuer

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Grundsteuerwert

Der Grundsteuerwert ist ein Maßstab für den eigentlich Wert des Grundstücks, er bildet die Basis für jede weitere Berechnung. 

Der Gesetzgeber unterscheidet dabei in zwei verschiedene Verfahren zur Berechnung des Grundsteuerwertes. Zum einen das Ertragswertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohneigentum und Mietwohngrundstücke, zum anderen das Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke. Im Falle eines unbebauten Grundstücks wird der Grundsteuerwert mit Hilfe der Fläche und des Bodenrichtwerts ermittelt (Bundesmodell).

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland verwenden eigens entwickelte Grundsteuermodelle für die zukünftige Berechnung (Öffnungsklausel).