Deutsche Grundsteuer

+49 351 8988005
+49 351 8988005

Grundsteuermessbetrag

Betrachtet man das 3-stufige Verfahren des Bundesmodells, stellt der Grundsteuermessbetrag das Ergebnis der zweiten Stufe dar. Wendet man die Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert an, erhält man den Grundsteuermessbetrag: 

Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag 

Die Feststellung erfolgt durch das Finanzamt und findet gleichermaßen Verwendung beim Bundesmodell wie auch bei den unterschiedlichen Landesmodellen. 

Ist der Grundsteuermessbetrag erst einmal ermittelt, dient er den Gemeinden als Grundlage für die weitere Berechnung und der Ermittlung der eigentlichen Höhe, der zu zahlenden Grundsteuer, indem man den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert.