Hintergrund der Erklärungspflicht ist es, dass den zuständigen Finanzbehörden und Ämtern zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht alle relevanten Daten für die zukünftige Berechnung und Festsetzung in elektronischer oder digitalisierter Form vorliegen.
Aus diesem Grund wird diese Aufgabe an den Steuerzahler abgegeben und über die ELSTER Schnittstelle einheitlich erfasst