Ein allgemein festgelegtes Ziel der Grundsteuerreform ist es, diese aufkommensneutral zu gestalten. Die Steuerzahler sollen somit nicht mehr oder weniger steuerlich belastet werden. Dennoch wird sich bei der Mehrzahl die individuelle Steuerbelastung verändern.
Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen. Besonders dadurch, dass die aktuelle Grundsteuerregelung sehr ungleiche Zahlungen vorsieht, kann dies nach der Anpassung bei einigen höhere Zahlungen, bei anderen wiederum nur marginale Veränderungen verursachen.
Sollte sich lokal eine zu starke Verzerrung zu vorherigen Steuerbelastung abzeichnen, ist die zuständige Gemeinde gefragt, dieser Entwicklung über die Anpassung des Hebesatzes entgegenzuwirken und an den gegenwärtigen Zustand anzunähern.