Deutsche Grundsteuer

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Grundsteuerart

Der Gesetzgeber unterscheidet künftig zwischen drei verschiedenen Grundsteuerarten. Grundsteuer A, B und C. Wobei die Grundsteuer C im Rahmen der Neuregelung erstmalig eingeführt und im Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken festgehalten wurde.