Deutsche Grundsteuer

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Grundsteuer C

Die wohl entscheidendste Änderung im Bezug auf die Grundsteuerarten stellt die neue Grundsteuer C dar. Ab 2025 wird den Kommunen hiermit das Recht eingeräumt, unbebaute und baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Spekulativem Vorhalten von baureifen Grundstücken, mit der Absicht, diese zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern, soll hiermit entgegengewirkt werden. Zeitgleich erhofft man sich mit dieser Regelung, besonders in Ballungsräumen, langfristig finanzielle Entlastung für Mieter und eine generelle Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.