Ein sogenannter Grundbuchauszug bezeichnet eine Abschrift des Grundbuchblattes. Als Eigentümer sowie Inhaber eines eingetragenen Rechts hat man Anspruch, diesen Auszug zu erhalten. Ebenso wenn ein berechtigtes Interesse nachweisbar ist, kann ein entsprechender Auszug ausgehändigt werden. Dies kann beispielsweise für Erben und Pflichtteilsberechtigte oder auch bei sehr konkreten Verkaufsverhandlungen der Fall sein.