Deutsche Grundsteuer

+49 351 8988005
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Flächenmodell

In Bayern hat man sich dazu entschieden von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und ein eigenes Modell anzuwenden. Daher findet in Bayern das Flächenmodell und nicht das Bundesmodell Verwendung.

Die Grundsteuerbestimmung erfolgt auf Grundlage von Grundstücks- und Gebäudefläche sowie Hebesatz und Nutzungsart. Das bayerische Grundsteuergesetz berücksichtigt  Immobilien- und Grundstückswert bei der Berechnung nicht.