In Niedersachsen hat man sich dazu entschieden von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und ein eigenes Modell anzuwenden. Daher berechnen sich Grundstücke in Niedersachsen zukünftig nach dem Flächen-Lage-Modell.
Dabei werden wertbildende, interkommunale Lage-Faktoren und die Grundstücksfläche berücksichtigt. Auch hier wirkt sich der Bodenrichtwert in geringerem Maßen auf die Höhe der Grundsteuer aus.