Deutsche Grundsteuer

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Flächen-Lage-Modell

In Niedersachsen hat man sich dazu entschieden von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und ein eigenes Modell anzuwenden. Daher berechnen sich Grundstücke in Niedersachsen zukünftig nach dem Flächen-Lage-Modell.

Dabei werden wertbildende, interkommunale Lage-Faktoren und die Grundstücksfläche berücksichtigt. Auch hier wirkt sich der Bodenrichtwert in geringerem Maßen auf die Höhe der Grundsteuer aus.