Deutsche Grundsteuer

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Flächen-Faktor-Modell

In Hessen hat man sich dazu entschieden, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und ein eigenes Modell anzuwenden. Daher findet in Hessen das Flächen-Faktor-Modell und nicht das Bundesmodell Verwendung. 

Gemäß der Grundsteuerreform Hessen sind die Wohn- und Grundstücksfläche sowie Lage und Nutzart Basis der Feststellung. Das Bundesland setzt auf einen „schwächeren” Bodenrichtwert. Dieser soll hier nicht so stark ins Gewicht fallen, wie beispielsweise beim Bundesmodell. Neben dem Bodenrichtwert des Grundstücks bezieht man sich hier zusätzlich auf einen durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.