Bei der Berechnung nach dem Bundesmodell wird zukünftig zwischen dem sogenannten Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren unterschieden. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren, für die Berechnung des Feststellungswerts anzuwenden. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent dem Wohnzweck dienen. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Grundstücke, die zu 80 Prozent oder mehr betrieblichen und öffentlichen Zwecken dienen.
Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Immobilienart
- Alter des Gebäudes
- Wohnfläche
- Mietniveaustufe
- Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter
Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:
- Herstellungskosten des Gebäudes
- Grundfläche des Gebäudes
- Alter des Gebäudes
- Grundstücksfläche