Deutsche Grundsteuer

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Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts muss für jedes einzelne Grundstück abgegeben werden. Die elektronische Abgabe über das ELSTER-Portal ist dabei verpflichtend. Die Abgabe ist voraussichtlich ab dem 01. Juli möglich und spätestens bis zum 31. Oktober vorzunehmen.