Deutsche Grundsteuer

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Elektronische Steuererklärung

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist verpflichtend elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln (§ 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz). Über das ELSTER-Portal ist die elektronische Erklärungsabgabe voraussichtlich ab dem 01. Juli 2022 möglich. 

Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden. 

Hintergrund der elektronischen Pflichterklärung ist es, den ohnehin schon hohen Aufwand in Verbindung mit der Neuregelung möglichst gering zu halten. Dies kann nur gelingen, wenn alle zu erklärenden Mitteilungen über eine einheitliche und dafür vorgesehene Schnittschnelle eingehen.  

Steuerpflichtige sollten sich hierzu Berater zur Hilfe holen, sollten sie selbst nicht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe besitzen. 
Sollte es dennoch einen triftigen Grund geben, weshalb die Erklärung nicht über die dafür vorgesehene elektronische Schnittstelle übermittelt werden kann, wird der Prüfung eines sogenannten Härteantrages stattgegeben. Weitere Informationen zur Erklärungsabgabe und der Grundsteuerreform finden Sie direkt auf der ELSTER-Webseite. Gerne stehen auch wir Ihnen bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.