Deutsche Grundsteuer

+49 351 8988005
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Einheitswert

Bisher wurde die Grundsteuer auf Grundlage von Einheitswerten berechnet. Ein von den Finanzämtern gesondert festgelegter Grundstückswert. Multipliziert wurde der Einheitswert mit der vom Bund gesetzlich festgelegten Steuermesszahl und dem über die Gemeinden geregelten Hebesatz.

Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Weitestgehend basiert die Festsetzung der Grundsteuer auf Jahrzehnten alten Grundstücks- oder Einheitswerten. So bezieht man sich im Westen Deutschlands auf Werte aus dem Jahr 1964, in den ostdeutschen Bundesländern hingegen sogar auf Werte von 1935. Zwar sah der Gesetzgeber ursprünglich eine regelmäßige Neubestimmung des Einheitswerts im Abstand von 6 Jahren vor, doch dieser Verpflichtung wurde nicht konsequent Folge geleistet, sodass bis heute noch damalig festgesetzte Werte für die Grundsteuerberechnung zugrunde liegen.